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Änderungstext
Gesetz zur Neuordnung der Marktüberwachung
Vom 9. Juni 2021
(BGBl. I Nr. 32 vom 17.06.2021 S. 1723)
Gl.-Nr.: 7847-42
Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
MüG - Marktüberwachungsgesetz
Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten
( wie eingefügt).
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 16. Juli 2021 in Kraft.
211291
ENDE |
(Stand: 03.04.2023)
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