Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; Umweltmanagement

Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm
Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen

- Bayern -

Vom 30. November 2016
(AllMBl. Nr. 15 vom 23.12.2016 S. 2193; 22.09.2020 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 2129.0-U



Zur Nachfolgeregelung

Az. 15h-U8033.3-2014/4-56

Archiv: 2006

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, nach Anhörung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs sowie im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie nach Maßgabe

Zuwendungen für Maßnahmen, die ein umweltorientiertes Management in bayerischen Unternehmen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

1. Zweck der Zuwendung

Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so im Unternehmen und den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen. Dieses Ziel soll durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl von Unternehmen mit einem Umweltmanagement (siehe Nr. 2) erreicht werden.

2. Gegenstand der Förderung

Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen - ggf. auch in Kombination mit Einzelberatungen vor Ort - zu einem der folgenden Schwerpunkte:

Der Erfolg der Beratungen ist für jeden Teilnehmer der Projektgruppe nachzuweisen (siehe Nr. 7.4).

3. Zuwendungsempfänger

3.1 Projektträger

Der Projektträger ist für die Organisation der Projektgruppe zuständig. Dazu zählen insbesondere:

Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z.B. Kammern, Verbände oder Innungen und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen. Zwischen dem Projektträger und dem beauftragten Beratungsunternehmen darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.

3.2 Teilnehmer der Projektgruppe

Folgende Projektgruppenteilnehmer mit Sitz oder Niederlassung in Bayern können eine Zuwendung erhalten:

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Eine Projektgruppe besteht aus mindestens fünf bis maximal fünfzehn Teilnehmern. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall davon abweichende Gruppengrößen zulassen. Die Beantragung einer Ausnahme von genannter Gruppengröße und die Zustimmung müssen schriftlich erfolgen. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde (siehe Nr. 7.4).

5. Art und Umfang der Zuwendung

5.1 Art der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

5.2 Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Gruppen- und Einzelberatungen, für die Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten umweltorientierten Managements sowie für dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung. Ausgaben für Mieten sind zuwendungsfähig, soweit sie angemessen und nachgewiesen sind. Die Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung der Förderung (siehe Nr. 3.1) sowie für ggf. erforderliche Maßnahmen im Rahmen des Projekts, z.B. Durchführung einer Informations- und Abschlussveranstaltung, Erstellung von Informationsmaterial und eines Abschlussberichts sowie Lizenzgebühren, sind ebenfalls zuwendungsfähig. Bei Zuwendungsempfängern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kommen jeweils die Beträge ohne Mehrwertsteuer zum Ansatz. Reisekosten, Bewirtungskosten sowie inter ner Personalaufwand sind nicht zuwendungsfähig. Projektgruppen, deren zuwendungsfähige Ausgaben in der Summe eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 Euro nicht überschreiten, werden nicht gefördert.

5.3 Höhe der Förderung

Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements bis zu maximal folgender Höhe anerkannt:

5.4 Beihilfehöchstbeträge

Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten Deminimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro nicht übersteigen. Ist das Unternehmen im gewerblichen Straßengüterverkehr tätig, darf der Gesamtbetrag 100.000 Euro in drei Steuerjahren nicht übersteigen.

6. Mehrfachförderung

Eine Förderung nach diesen Richtlinien ist ausgeschlossen, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden.

7. Antrags- und Bewilligungsverfahren

7.1 Bewilligungsbehörde

Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Schwaben.

7.2 Antragsverfahren

Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde vor Beginn des Projekts von den Zuwendungsempfängern schriftlich einzureichen. Die Anträge müssen mindestens enthalten:

Den Anträgen ist eine rechtsverbindliche Erklärung über bereits gewährte oder beantragte Deminimis Beihilfen beizufügen.

7.3 Bewilligungsverfahren

Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Gewährung der Zuwendung auf der Grundlage dieser Richtlinien nach der Reihenfolge des Antragseingangs und erlässt den Zuwendungsbescheid. Der Antragsteller darf mit der Maßnahme erst nach Erlass des Bewilligungsbescheids beginnen. In Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde auf Antrag bei Vorliegen besonderer sachlicher Dringlichkeitsgründe einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zulassen. Das darf nur erfolgen, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist und feststeht, dass die zulässigen Beihilfehöchstbeträge nicht überschritten werden. Eine nachträgliche, rückwirkende Genehmigung ist ausgeschlossen. Durch die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns entsteht kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Förderung. Die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns muss schriftlich erfolgen. Der Zuwendungsbescheid wird gegenstandslos, wenn mit der Maßnahme nicht innerhalb von sechs Monaten - vom Datum des Bewilligungsbescheids an gerechnet - begonnen worden ist.

7.4 Auszahlung der Zuwendung, Verwendungsnachweis

Die Bewilligungsbehörde zahlt die Zuwendung nach Vorlage und Prüfung des vom Zuwendungsempfänger zu erstellenden Verwendungsnachweises aus. Als Nachweis für die dauerhafte und nachhaltige freiwillige Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes bei den Projektgruppenteilnehmern übermittelt der Zuwendungsempfänger der Bewilligungsbehörde

Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung im Rahmen einer örtlichen Prüfung zu kontrollieren. Die Unterlagen sind vom Zuwendungsempfänger zehn Jahre aufzubewahren.

8. Hinweise und Subventionsregelungen

Die Bewilligungsbehörde kann Mittel nur im Rahmen der ihr vorher vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellten Fördermittel bewilligen. Zuwendungen, die aufgrund dieser Richtlinien bewilligt werden, sind Subventionen im Sinn des § 264 des Strafgesetzbuchs (StGB). Die im Antrag des Zuwendungsempfängers enthaltenen Angaben zum Projekt sowie die dazu eingereichten ergänzenden Unterlagen sind subventionserheblich im Sinn von § 264 StGB in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes und Art. 1 des Bayerischen Subventionsgesetzes.

9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt für die ab diesem Zeitpunkt beantragten Zuwendungen. Sie tritt mit Ablauf des 22. Oktober 2020 außer Kraft.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.06.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion