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Regelwerk
Änderungstext

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

Vom 1. August 2013
(BGBl. I Nr. 47 vom 12.08.2013 S. 3125)



siehe Fn 1

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet, hinsichtlich des Tierschutzgesetzes jeweils in Verbindung mit § 16b Absatz 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313) nach Anhörung der Tierschutzkommission,

Artikel 1
TierSchVersV - Tierschutz-Versuchstierverordnung
Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren

wie eingefügt

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung

Die Verordnung

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