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Änderungstext
Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vom 13. Dezember 2007
(BGBl. I Nr. 65 vom 20.12.2007 S. 2930)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz zur Umbenennung von Behörden und Übernahme von Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
§ 1 Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
Das Pflanzenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1342), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die § 33 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 33 Biologische Bundesanstalt | " § 33 Julius Kühn-Institut". |
b) Folgende Zeile wird angefügt:
" § 46 Übernahme der Beamtinnen und Beamten und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Julius Kühn-Institut".
2. In § 10a Abs. 1 Satz 5 werden die Wörter "der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (Biologische Bundesanstalt)" durch die Wörter "dem Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius Kühn-Institut)," ersetzt.
3. In § 11 Abs. 2 Satz 5, § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und § 31a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 werden jeweils die Wörter "der Biologischen Bundesanstalt" durch die Wörter "dem Julius Kühn-Institut" ersetzt.
4. § 25 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter "der Biologischen Bundesanstalt" durch die Wörter "dem Julius Kühn-Institut" ersetzt.
b) In Absatz 5 werden die Wörter "Die Biologische Bundesanstalt" durch die Wörter "Das Julius Kühn-Institut" ersetzt.
5. In § 26 Abs. 1 und 2, § 37 Abs. 1a und § 38a Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter "Die Biologische Bundesanstalt" durch die Wörter "Das Julius Kühn-Institut" ersetzt.
6. § 27 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "Die Biologische Bundesanstalt" durch die Wörter "Das Julius Kühn-Institut" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort "Sie" durch das Wort "Es" ersetzt.
b) In Absatz 2 werden die Wörter "Die Biologische Bundesanstalt" durch die Wörter "Das Julius Kühn-Institut" ersetzt.
7. In § 28 Satz 1 und 2, § 38b Satz 2 und § 40 Abs. 4 werden jeweils die Wörter "die Biologische Bundesanstalt" durch die Wörter "das Julius Kühn-Institut" ersetzt.
8. § 33 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 33 Biologische Bundesanstalt | " § 33 Julius Kühn-Institut". |
b) In Absatz 1 und 3 werden jeweils die Wörter "Die Biologische Bundesanstalt" durch die Wörter "Das Julius Kühn-Institut" ersetzt.
c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter "Die Biologische Bundesanstalt hat, zusätzlich zu den Aufgaben, die ihr" durch die Wörter "Das Julius Kühn-Institut hat zusätzlich zu den Aufgaben, die ihm" ersetzt.
bb) Nach der Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
"3. Forschung
d) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "Die Biologische Bundesanstalt" durch die Wörter "Das Julius Kühn-Institut" ersetzt.
bb) In Satz 3 wird das Wort "Sie" durch das Wort "Es" ersetzt.
9. Folgender § 46 wird angefügt:
" § 46 Übernahme der Beamtinnen und Beamten und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Julius Kühn-Institut
(1) Die bei der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen tätigen Beamtinnen und Beamten sind mit dem 1. Januar 2008 zum Julius Kühn-Institut versetzt.
(2) Die bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft tätigen Beamtinnen und Beamten sind mit dem 1. Januar 2008 zum Julius Kühn-Institut versetzt, soweit sie bislang ausschließlich Aufgaben im Sinne des § 33 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a wahrgenommen haben, die künftig vom Julius Kühn-Institut wahrgenommen werden.
(3) Die bei der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden mit dem 1. Januar 2008 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Julius Kühn-Instituts.
(Stand: 06.07.2018)
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