Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

TierSeuchMeldV
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck der Verordnung

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Meldung an die zuständige Behörde

§ 3 Allgemeine Meldepflicht

§ 4 Zusätzliche Meldepflicht für Leiter von Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen und Tierärzte

§ 5 Inhalt der Meldung nach § 3

§ 6 Inhalt der Meldung nach § 4

§ 7 Formfreiheit der Meldung

Abschnitt 3
Mitteilung an das Bundesministerium

§ 8 Mitteilungspflicht und amtliche Bestätigung

§ 9 Inhalt der Mitteilung

§ 10 Mitteilung über die Einstellung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen

§ 11 Form der Mitteilung

Abschnitt 4
Nähere Bestimmung meldepflichtiger Seuchen im Tiergesundheitsgesetz

§ 12 Bestimmung der Seuchen nach § 4 Absatz 2 des Tiergesundheitsgesetzes

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten

§ 13 Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1 Seuchen, die nach § 3 zu melden sind

Teil 1 - Landtiere

Teil 2 - Wassertiere

Teil 3 - Sonstige Tiere

Anlage 2 Weitere Seuchen, die nach § 3 zu melden s ind

Teil 1 - Landtiere

Teil 2 - Wassertiere

Anlage 3 Seuchen, die nach § 4 zu melden sind

Anlage 4

Teil 1 - Landtiere

Teil 2 - Wassertiere

Teil 3 - Sonstige Tiere