Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
TierSeuchMeldV
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Meldung an die zuständige Behörde
§ 3 Allgemeine Meldepflicht
§ 4 Zusätzliche Meldepflicht für Leiter von Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen und Tierärzte
§ 5 Inhalt der Meldung nach § 3
§ 6 Inhalt der Meldung nach § 4
§ 7 Formfreiheit der Meldung
Abschnitt 3
Mitteilung an das Bundesministerium
§ 8 Mitteilungspflicht und amtliche Bestätigung
§ 9 Inhalt der Mitteilung
§ 10 Mitteilung über die Einstellung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
§ 11 Form der Mitteilung
Abschnitt 4
Nähere Bestimmung meldepflichtiger Seuchen im Tiergesundheitsgesetz
§ 12 Bestimmung der Seuchen nach § 4 Absatz 2 des Tiergesundheitsgesetzes
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 Seuchen, die nach § 3 zu melden sind
Teil 1 - LandtiereTeil 2 - Wassertiere
Teil 3 - Sonstige Tiere
Anlage 2 Weitere Seuchen, die nach § 3 zu melden s ind
Teil 1 - LandtiereTeil 2 - Wassertiere
Anlage 3 Seuchen, die nach § 4 zu melden sind
Teil 1 - LandtiereTeil 2 - Wassertiere
Teil 3 - Sonstige Tiere