Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

GeflPestVO
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen

§ 3 Fütterung und Tränkung

§ 4 Früherkennung

§ 5 Schutzkleidung

§ 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln

§ 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte

§ 8 Schutzimpfungen und Heilversuche

§ 9 Durchführung der Schutzimpfung

§ 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung

§ 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel

§ 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrig-pathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln

Unterabschnitt 2
Aufstallung, Anordnungen

§ 13 Aufstallung

§ 14 Weitere Anordnungen

§ 14a Abgabe im Reisegewerbe

Unterabschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Geflügelpest

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 15 Verdachtsbestand

§ 16 Anordnung für weitere Bestände

§ 17 Überwachungszone

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 18 Öffentliche Bekanntmachung

§ 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand

§ 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk

§ 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel

§ 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier

§ 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild

§ 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen

§ 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet

§ 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone

§ 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung

§ 32a Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte

§ 33 Risikobewertung

§ 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand

§ 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission

§ 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets

§ 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet

§ 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets

§ 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung

§ 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln

§ 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge

Unterabschnitt 4
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen

§ 43 Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 5
Aufhebung, Wiederbelegung

§ 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 45 Wiederbelegung

Unterabschnitt 6
Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza

§ 46 Schutzmaßregeln für den Bestand

§ 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen

§ 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet

§ 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung

§ 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 51 Notimpfung

§ 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln

§ 53 Wiederbelegung

§ 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen

Abschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Wildvögeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 54 Früherkennung

Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln

Teil 1
Vor amtlicher Feststellung

§ 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

Teil 2
Nach amtlicher Feststellung

§ 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

§ 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier

§ 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch

§ 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte

§ 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung

§ 61 Risikobewertung

§ 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

§ 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 64 Ordnungswidrigkeiten

§ 65 Weitergehende Maßnahmen

§ 66 (weggefallen)

§ 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften

§ 68 (Inkrafttreten)

Anlage 1 Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen

Anlage 2