Regelwerk, Naturschutz

SeefiV
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§ 1 Überwachung der Fischerei im Küstenmeer

§ 2 Beschränkungen der Fischerei

§ 3 Kontrollmaßnahmen

§ 4 Vermarktungskontrollen

§ 5 Verbindliche Anlandeort

§ 6 Besondere Bestimmungen über Anlandungen und Umladungen in bezeichneten Häfen und an küstennahen Orten

§ 7 Ausnahmen

§ 8 Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen

§ 9 Überprüfung von Satellitenortungsanlagen und elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen

§ 10 Logbuchführung

§ 11 Umladeerklärung

§ 12 Anlandeerklärung

§ 13 Ausnahmen für die küstennahe Fischerei und die Tagesfischerei

§ 14 Fanggerät

§ 15 Wiegen von Seefischereierzeugnissen

§ 16 Durchführung des Punktesystems für schwere Verstöße

§ 17 Vermarktung von Seefischereierzeugnissen

§ 18 Rückverfolgbarkeit

§ 19 Übernahmeerklärung und Transport

§ 20 Einfuhr und Ausfuhr von Fischereierzeugnissen

§ 21 Finanzielle Beteiligung der Europäischen Union an bestimmten Ausgaben der Wirtschaft

§ 22 Ordnungswidrigkeiten

§ 23 Inkrafttreten

Anlage 1 Fischarten, bei denen die Ausübung der Seefischerei mengenmäßig beschränkt wird

Anlage 2 Ausweis für den Fischereiaufsichtsdienst

Anlage 3 Verzeichnis der verbindlichen Anlandeorte

Anlage 4

Abschnitt 1 Technische Beschreibung des Steerts eines Fanggeräts mit Fluchtfenster des Typs BACOMA

Abschnitt 2 Techniche Beschreibung eines T90-Schleppnetzes

Abschnitt 3 Technische Beschreibung eines Siebnetzes/Trichternetzes und eines Sortiergittereinsatzes

Anlage 5 Bezeichnung und Bewertung