§ 1 Überwachung der Fischerei im Küstenmeer
§ 2 Beschränkungen der Fischerei
§ 3 Kontrollmaßnahmen
§ 4 Vermarktungskontrollen
§ 5 Verbindliche Anlandeort
§ 6 Besondere Bestimmungen über Anlandungen und Umladungen in bezeichneten Häfen und an küstennahen Orten
§ 7 Ausnahmen
§ 8 Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen
§ 9 Überprüfung von Satellitenortungsanlagen und elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen
§ 10 Logbuchführung
§ 11 Umladeerklärung
§ 12 Anlandeerklärung
§ 13 Ausnahmen für die küstennahe Fischerei und die Tagesfischerei
§ 14 Fanggerät
§ 15 Wiegen von Seefischereierzeugnissen
§ 16 Durchführung des Punktesystems für schwere Verstöße
§ 17 Vermarktung von Seefischereierzeugnissen
§ 18 Rückverfolgbarkeit
§ 19 Übernahmeerklärung und Transport
§ 20 Einfuhr und Ausfuhr von Fischereierzeugnissen
§ 21 Finanzielle Beteiligung der Europäischen Union an bestimmten Ausgaben der Wirtschaft
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
§ 23 Inkrafttreten
Anlage 1 Fischarten, bei denen die Ausübung der Seefischerei mengenmäßig beschränkt wird
Anlage 2 Ausweis für den Fischereiaufsichtsdienst
Anlage 3 Verzeichnis der verbindlichen Anlandeorte
Abschnitt 1 Technische Beschreibung des Steerts eines Fanggeräts mit Fluchtfenster des Typs BACOMA
Abschnitt 2 Techniche Beschreibung eines T90-Schleppnetzes
Abschnitt 3 Technische Beschreibung eines Siebnetzes/Trichternetzes und eines Sortiergittereinsatzes
Anlage 5 Bezeichnung und Bewertung