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Regelwerk

Bekanntmachung der amtlichen Methodensammlung für die Untersuchung anzeigepflichtiger Tierseuchen, Kapitel Bovine Virusdiarrhoe

Vom 12. August 2013
(eBAnz. AT vom 30.08.2013 B3)



Archiv: 2008

Nach § 4 Absatz 3 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 88 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, veröffentlicht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Untersuchungsmaterial tierischen Ursprungs für anzeigepflichtige Tierseuchen. Nachstehend wird das die Bovine Virusdiarrhoe betreffende Kapitel der amtlichen Methodensammlung für anzeigepflichtige Tierseuchen bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 30. Oktober 2008 (BAnz. S. 3999).

16 Bovine Virus Diarrhoe (BVD)

16.1 Charakterisierung der Infektion

16.1.1 Erreger

Der Erreger bildet gemeinsam mit dem Virus der Klassischen Schweinepest und dem border Disease Virus das Genus Pestivirus in der Familie der Flaviviridae. Atypische Pestiviren ("Giraffe", "Pronghorn", "HoBi", "Bungowannah") sind beschrieben, für die aktuelle BVD-Epidemiologie aber von marginaler Bedeutung. Es werden zwei Genotypen des BVDV als selbständige Spezies unterschieden, bei denen jeweils zytopathogene (cp) und nichtzythopathogene (ncp) Biotypen vorkommen. Subtypisierungen auf genomischer Ebene sind möglich. Es handelt sich um ein 40 bis 60 nm großes, behülltes Virus, das Genom besteht aus einer einsträngigen RNa positiver Polarität von einer Länge von ca. 12 kB.

16.1.2 Klinische Symptomatik

Akute Infektionen verlaufen in der Regel symptomlos, vor allem bei Kälbern können Fieber, Inappetenz, seröser Nasenausfluss, milde Atemwegserkrankung oder Durchfall auftreten, bei Kühen kann es zum Rückgang der Milchleistung kommen. Eine Immunsuppression begünstigt andere Infektionen. Darüber hinaus kann BVDV, insbesondere vom Genotyp 2, verlustreiche Erkrankungen unter dem Bild eines hämorrhagischen Syndroms mit schwerer pulmonaler Symptomatik, blutiger Diarrhoe und Erosionen im Verdauungstrakt verursachen.

Eine Infektion trächtiger Tiere resultiert in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Infektion in Fruchtbarkeitsstörungen (Umrindern infolge Fruchtretention), Aborten, Totgeburten, Missbildungen und Geburt von lebensschwachen Kälbern. Bei Infektionen zwischen dem 30. und dem 90. Graviditätstag mit BVDV von ncp-Biotyp werden persistent virämische Kälber geboren, die entweder kümmern, aber sich auch normal entwickeln können. Innerhalb der ersten 12 Lebensmonate kommt es bei etwa der Hälfte der PI-Tiere zur Ausbildung von Mucosal Disease.

Mucosal Disease (MD) entsteht, wenn persistent virämische Tiere mit einem cp BVDV infiziert werden, bzw. (häufiger) wenn der ncp Biotyp im Tier zum cp Virus mutiert. Chronische Abmagerung, Fieber, Anorexie, blutige, therapieresistente Durchfälle, Speichelfluss, Erosionen im Bereich des harten Gaumens, am Flotzmaul und Naseneingang, weniger häufig im Zwischenklauenspalt sowie an Kronsaum und Euter treten auf.

Die Erkrankung verläuft tödlich. Auf pathogenetisch von der MD abzugrenzende erosive Veränderungen nach akuter Infektion mit besonders virulenten Virusstämmen wird hingewiesen (MD-like).

16.1.3 Pathologie

Zur pathologischanatomischen Untersuchung gelangen in erster Linie an MD verendete Tiere. Neben der bereits klinisch sichtbaren erosiven und ulzerativen Stomatitis (besonders harter Gaumen, Gingiva, Papillen der Backenschleimhaut), finden sich längliche Erosionen im gesamten Oesophagus, an Pansenpfeilern und an den Rändern der Blättermagenschleimhaut, in Labmagen und im gesamten Darm. Auch bei ausgeprägten pathomorphologischen Befunden ist mitunter kein Virus nachweisbar. Hochvirulente ncp-BVDV-Stämme führen zu hochgradiger Thrombozytopenie mit nachfolgendem hämorrhagischem Syndrom.

Intrauterine Infektionen bis zum 100. Graviditätstag führen zum Tod des Fetus, zu Aborten, mumifizierten Früchten bzw. Entstehung von PI-Tieren. Zu den nach Infektionen nach dem 100. Graviditätstag auftretenden Missbildungen zählen Mikroenzephalie, zerebellare Hypoplasia, Hydranenzephalie, Hydrozephalus, Mikrophthalmie ("okulozerebellares Syndrom"), Thymusaplasie, Hypotrichosis congenita, Brachygnathie, Wachstumsverzögerung und Hypoplasie der Lungen.

16.1.4 Differentialdiagnostik

Bösartiges Katarrhalfieber, Rinderpest, Maul- und Klauenseuche und andere vesikuläre Erkrankungen, Stomatitis papulosa, Verätzungen, Intoxikationen.

16.1.5 Diagnostische Indikation

6.1.6 Zuständige Untersuchungseinrichtungen

16.1.7 Rechtsgrundlagen

16.2 Untersuchungsmaterialien und Probenschemata

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