Regelwerk, Naturschutz

Kartoffelkrebs, -nematoden
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Züchtungs- und Haltungsverbot

§ 2 Anzeigepflichten

§ 3 Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses

§ 4 Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone

§ 5 Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone

§ 6 Verwendung und Behandlung

Abschnitt 3
Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden

§ 7 Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen

§ 8 Untersuchung von Anbauflächen

§ 9 Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden

§ 10 Amtliches Verzeichnis

§ 11 Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden

§ 12 Amtliches Bekämpfungsprogramm

§ 13 Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen

§ 14 Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln

§ 15 Ausnahmen für Nachbau

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu § 12)
Geeignete Maßnahmen für das amtliche Bekämpfungsprogramm

Anlage 2 (zu § 14)