Regelwerk, Natuschutz, Pflanzenschutz

Pflanzensch-SachkVO
Inhalt =>

§ 1 Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

§ 2 Ausstellung und Gestaltung des Sachkundenachweises

§ 3 Prüfungen

§ 4 Durchführung der Prüfungen

§ 5 Entzug und Wiedererlangung der Sachkunde

§ 6 Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen Staaten

§ 7 Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen

§ 8 Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung

§ 9 Übergangsvorschrift

Anlage 1 Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten

Anlage 2 Liste der anerkannten Berufsabschlüsse

Anlage 3 Muster eines Sachkundenachweises

Anlage 4 Muster eines Zeugnisses über eine Sachkundeprüfung

Anlage 5 Nachweis über die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme zur Sachkunde im Pflanzenschutz