Regelwerk, Natuschutz, Pflanzenschutz
Pflanzensch-SachkVO
Inhalt =>
§ 1 Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
§ 2 Ausstellung und Gestaltung des Sachkundenachweises
§ 3 Prüfungen
§ 4 Durchführung der Prüfungen
§ 5 Entzug und Wiedererlangung der Sachkunde
§ 6 Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen Staaten
§ 7 Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen
§ 8 Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung
§ 9 Übergangsvorschrift
Anlage 1 Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
Anlage 2 Liste der anerkannten Berufsabschlüsse
Anlage 3 Muster eines Sachkundenachweises
Anlage 4 Muster eines Zeugnisses über eine Sachkundeprüfung
Anlage 5 Nachweis über die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme zur Sachkunde im Pflanzenschutz