Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Thüringer Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeitsverordnungen auf den Gebieten des
Veterinärrechts und der Lebensmittelüberwachung sowie von Verweisungen im Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz
- Thüringen -
Vom 3. Januar 2023
(GVBl. Nr. 1 vom 18.01.2023 S. 4)
Aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 30. Januar 1991 (GBl. S. 2), des § 3 Abs. 1a Satz 1 und 2 Halbsatz 1 und des § 88 Abs. 1a Satz 1 und 2 Halbsatz 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414), und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607), verordnet die Landesregierung und aufgrund des § 32 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GVBl. S. 236), und des § 1 Abs. 4 Satz 1 und des § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetzes vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GVBl. S. 236), verordnet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:
Artikel 1
Änderung der Thüringer Tierseuchenzuständigkeitenverordnung
Die Thüringer Tierseuchenzuständigkeitenverordnung vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 761), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. März 2018 (GVBl. S. 84), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
alt | neu |
ThürTierSZVO - Thüringer Tierseuchenzuständigkeitenverordnung Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten sowie zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts |
"Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten sowie zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Tiergesundheitsrechts (Thüringer Tiergesundheitszuständigkeitenverordnung -ThürTierGesErmZustVO-)" |
2. In § 1 wird die Angabe "vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324)" durch die Angabe "in der Fassung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938)" ersetzt.
3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In der Einleitung wird die Angabe "3. März 2010 (BGBl. I S. 203)" durch die Angabe "26. Mai 2020 (BGBl. I S. 1170)" ersetzt.
b) In Nummer 2 Buchst. b wird nach dem Wort "nach" die Verweisung " § 27 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4," eingefügt.
4. § 5 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Buchstabe d wird folgender neue Buchstabe e eingefügt:
"e) die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2,"
b) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe f und nach dem Wort "Vorlage" werden die Worte "oder der Ausstellung" eingefügt.
5. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In der Einleitung wird die Angabe "29. September 2011 (BGBl. I S. 1959)" durch die Angabe "8. Juli 2020 (BGBl. I S. 1605)" ersetzt.
b) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe b erhält folgende Fassung:
alt | neu |
b) die Unterrichtung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 2 oder § 11b Abs. 2 Nr. 2, | "b) die Unterrichtung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 2, § 11b Abs. 2 Nr. 2 und § 14f Abs. 7 Satz 1," |
bb) Nach Buchstabe d wird folgender neue Buchstabe e eingefügt:
"e) die Bekanntmachung der Festlegung eines gefährdeten Gebiets und der Pufferzone sowie deren Änderung oder Aufhebung sowie die Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach § 14d Abs. 2 Satz 5,"
cc) Folgender Buchstabe f wird angefügt:
"f) die Bekanntmachung der Festlegung eines Teils des gefährdeten Gebiets als Kerngebiet sowie dessen Änderung oder Aufhebung sowie die Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach § 14d Abs. 2a Satz 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 5,"
dd) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe g und die Verweisung " § 14d;" wird durch die Verweisung " § 14k Abs. 1," ersetzt.
ee) Folgender Buchstabe h wird angefügt:
"h) die Übermittlung der Ergebnisse der im Plan zur Tilgung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vorgesehen Untersuchungen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach § 14k Abs. 2;"
c) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Buchstabe e werden folgende neue Buchstaben f und g eingefügt:
"f) die Festlegung eines Gebiets um die Abschuss- oder Fundstelle als gefährdetes Gebiet oder eines Gebiets um das gefährdete Gebiet als Pufferzone nach § 14d Abs. 2 Satz 1, wenn mehr als ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt betroffen ist,
g) die Festlegung eines Teils des gefährdeten Gebiets als Kerngebiet nach § 14d Abs. 2a Satz 1, wenn mehr als ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt betroffen ist,"
(Stand: 06.02.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion