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Änderungstext

Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift "Sachverständige für die Wertermittlung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)"
- Thüringen -

Vom 4. Dezember 2018
(ThürStAnz. Nr. 52 vom 24.12.2018 S. 1750)



I.

Die Verwaltungsvorschrift " Sachverständige für die Wertermittlung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)" vom 27. August 2013 (ThürStAnz Nr. 40/2013 S. 1492 - 1493) wird wie folgt geändert:

1. Im Einleitungssatz wird das Wort "folgendes" durch das Wort "Folgendes" ersetzt.

2. In Ziffer 8.1 werden die Worte "(ThürVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 699) in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen.

3. In Ziffer 8.3.2 wird der Klammerzusatz "(ThürRKG)" gestrichen.

4. In Ziffer 9 werden die Worte "jeweils in männlicher und weiblicher Form" durch die Worte "für alle Geschlechter" ersetzt.

5. Ziffer 10 erhält folgende Fassung:

alt neu
Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft. "Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft."

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

ID 190107

ENDE

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(Stand: 30.01.2019)

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