Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
ThürNat2000ErhZVO
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Erster Abschnitt
Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie Vogelarten nach § 26 Abs. 3a Satz 3 ThürNatG
Zweiter Abschnitt
Festsetzung gebietsbezogener Schutzobjekte, Europäischer Vogelschutzgebiete und von Erhaltungszielen für die Schutzobjekte nach § 26a Abs. 2a ThürNatG
Dritter Abschnitt
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung mit ihren Schutzobjekten und übergreifenden Erhaltungszielen
(zu § 2 Abs. 1)
Anlage 2 Punktuelle oder kleinflächige Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung mit ihren Schutzobjekten und übergreifenden Erhaltungszielen
(zu § 2 Abs. 2)
Anlage 3 Europäische Vogelschutzgebiete mit ihren Schutzobjekten und übergreifenden Erhaltungszielen
(zu § 3 Satz 1)
Anlage 4 Spezifische Erhaltungsziele für Lebensraumtypen und Arten nach Anhang I und II der Richtlinie 92/43/EWG
(zu § 2)
Anlage 5 Spezifische Erhaltungsziele für Vogelarten nach Anhang I und regelmäßig auftretende Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/147/EG