Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes
- Schleswig-Holstein -
Vom 30. Juni 2016
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 12 vom 28.07.2016 S. 566)
Aufgrund des § 21 Absatz 1 des Landesfischereigesetzes vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 211), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 295), verordnet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:
Die Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes vom 11. November 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 628), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 265, ber. 2015 S. 123), wird wie folgt geändert:
In § 3 Absatz 2 Nummer 2 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
"dies gilt nicht für die Gewässer, die in FFH-Gebieten gelegen und den Lebensraumtypen 3110, 3130, 3140 und 3160 zugeordnet sind und in denen der Besatz mit Karpfen (Cyprinus carpio) geplant ist."
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID 161360
ENDE |
(Stand: 25.01.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion