(GefHundeWesV)
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§ 1 Wesenstest
§ 2 Zulassung zur Durchführung von Wesenstests
§ 3 Anerkennung von Wesenstests anderer Länder
§ 4 Anlagen
§ 5 Inkrafttreten
Anlage1
(zu § 1 Abs. 2 der Verordnung über den Wesenstest nach dem Gesetz über das Halten von Hunden)
Anlage 2
(zu § 1 Abs. 5 der Verordnung über den Wesenstest nach dem Gesetz über das Halten von Hunden)
Anlage 3
(zu § 1 Abs. 5 der Verordnung über den Wesenstest nach dem Gesetz über das Halten von Hunden)