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Sachkunde für Halterinnen und Halter von Masthühnern nach § 17 TierSchNutztV
- Niedersachsen -
Vom 13. März 2019
(Nds.MBl. Nr. 11 vom 13.03.2019 S. 506)
Bezug: RdErl. v. 27.9.2017 (Nds. MBl. S. 1290) - VORIS 78530 -
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 14.03.2019 wie folgt geändert:
1. Nummer 2.2.3 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
2.2.3 Innerhalb der Themenkomplexe wird die theoretische Ausbildung durch Demonstrationen und praktische Übungen vertieft. | "2.2.3 Innerhalb der Themenkomplexe wird die theoretische Ausbildung durch Demonstrationen und praktische Übungen vertieft, z.B. mittels Nachbildungen von Geflügel." |
2. Der Nummer 7 wird der folgende Satz 2 angefügt:
"Der von der LWK angebotene 'Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde für Halterinnen und Halter von Masthühnern nach § 17 TierSchNutztV' - Stand: 4.9.2018 - ist anerkannt."
ID 190604
ENDE |
(Stand: 15.04.2019)
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