Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Kormoranverordnung
- Niedersachsen -
Vom 9. Dezember 2019
(Nds. GVBl. Nr. 22 vom 17.12.2019 S. 372)
Aufgrund des § 45 Abs. 7 Satz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), in Verbindung mit § 6 Nr. 1 der Subdelegationsverordnung vom 9. Dezember 2011 (Nds. GVBl. S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. März 2017 (Nds. GVBl. S. 65), wird verordnet:
Die Niedersächsische Kormoranverordnung vom 9. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 255), geändert durch Verordnung vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 306), wird wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Worte "vom 1. August bis zum 31. März" durch die Worte "vom 21. August bis zum 28. Februar" ersetzt.
bb) In Satz 2 werden das Semikolon und die Worte "dies gilt nicht für Tiere, die am Brutgeschäft teilnehmen" gestrichen.
b) In Absatz 2 werden die Worte "vom 1. August bis zum 31. März" durch die Worte "vom 21. August bis zum 28. Februar" ersetzt.
2. § 8 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
2. den Tag und die Uhrzeit, die Gemeinde, den Jagdbezirk und das Gewässer oder den Teichwirtschaftsbetrieb der einzelnen Abschüsse, | "2. den Ort und das Gewässer oder den Teichwirtschaftsbetrieb der einzelnen Abschüsse und". |
b) In Nummer 3 wird das Wort "und" gestrichen.
c) Nummer 4
4. die Färbung des Tieres
wird gestrichen.
3. § 9 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Der bisherige Absatz 1 wird einziger Absatz.
c) Absatz 2
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
wird gestrichen.
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2019 in Kraft.
ID: 192464
ENDE |
(Stand: 20.12.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion