Regelwerk, Naturschutz,

Europäisches ökologisches Netz " Natura 2000"
- Inhalt -

1. Allgemeines

2. Rechtsgrundlagen

3. Gebietskulisse

4. Vorläufiger Schutz von Natura-2000-Gebieten gemäß § 34 b Abs. 5 NNatG

5. Verträglichkeit von Projekten

5.1 Begriffsbestimmungen

5.2 Notwendigkeit der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (Prüfungsveranlassung)

5.3 Behördenzuständigkeit

5.4 Maßstäbe (Prüfungsumfang)

5.5 Verknüpfung mit anderen Verfahren

5.6 Unzulässigkeit (Ergebnis der Prüfung)

5.7 Ausnahmen

5.8 Bereits anhängige Verwaltungsverfahren

6. Verträglichkeit von Plänen

6.1 Begriffsbestimmungen

6.2 Bereits anhängige Planungsverfahren

6.3 Abstände in der Bauleitplanung

6.4 Besondere Regelungen für Pläne und Verfahren der Raumordnung

6.4.1 Verträglichkeitsprüfung bei Regionalen Raumordnungsprogrammen (im Folgenden: RROP)

6.4.2 Verträglichkeitsprüfung bei Raumordnungsverfahren (im Folgenden: ROV)

6.4.3 Verträglichkeitsprüfung bei Zielabweichungsverfahren

7. Emissionen aus Anlagen, die nach dem BImSchG einer Genehmigung bedürfen (§ 36 BNatSchG), Gewässerbenutzungen gemäß § 6 Abs. 2 WHG

7.1 Emissionen aus Anlagen nach § 36 BNatSchG

7.2 Gewässerbenutzungen gemäß § 6 Abs. 2 WHG

7.3 Gemeinsame Regelungen

8. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

8.1 Baurecht

8.2 Naturschutzrecht

9. Verfahren zur Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung

9.1 Verfahren bei Projekten

9.2 Verfahren bei Plänen und Programmen

10. Schlussvorschrift

Anlage Besondere Verfahrensschritte bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Regionalen Raumordnungsprogrammen

1. Prüfung möglicher Konfliktfälle in der Entwurfsphase

2. Beteiligungsverfahren

3.