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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 2. Juli 2024
(GVBl. LSa Nr. 13 vom 16.07.2024 S. 196)


Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

§ 1

§ 8 Abs. 1 Satz 3 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSa S. 77), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (GVBl. LSa S. 946),

Eine Umwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.

wird aufgehoben.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 241721


ENDE

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(Stand: 26.07.2024)

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