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Regelwerk

Änderungstext

Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt; Änderung

Vom 24. November 2006
(MBl. Nr. 50 vom 18.12.2006 S. 743)


I. Der Bezugs-RdErl. wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 1.3 werden nach dem Klammerzusatz "(GVBl. LSa S. 454)" die Wörter " , in der jeweils geltenden Fassung," eingefügt.

2. In Nr. 2.2.3 Satz 1 wird das Wort "Lochersedimenten" durch das Wort "Lockersedimenten" ersetzt.

3. In Nr. 2.2.4 wird das Wort "Landesraumtypen" durch das Wort "Lebensraumtypen" ersetzt.

4. Nr. 2.2.5 Satz 3

Das gilt sinngemäß auch für andere Biotoptypen wie z.B. Alleen oder Baumreihen.

wird aufgehoben.

5. Nr. 3.2.1 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.

b) In Satz 1 wird das Wort "Biotopwert" durch die Wörter "Biotop- oder Planwert" ersetzt.

c) Nach Satz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt:

"Das ist insbesondere dann gegeben, wenn die in Anlage 2 dargestellten Funktionen von besonderer Bedeutung beeinflusst werden können oder Auswirkungen deutlich über die unmittelbar vom Eingriff betroffene Fläche oder über die Fläche für Kompensationsmaßnahmen hinausgehen (z.B. bei Fließgewässern oder Emissionen sowie bei Auswirkungen auf das Landschaftsbild). Um eine grundsätzlich gleichrangige Berücksichtigung aller betroffenen Schutzgüter in ihrer besonderen Ausprägung im Verfahren zu ermöglichen, ist die im Regelverfahren entsprechend Nr. 3.1 durchgeführte Bewertung und Bilanzierung verbalargumentativ zu ergänzen."

6. Der Nr. 3.2.2 wird folgender Satz 2 angefügt:

"Die Auswirkungen auf den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild müssen entsprechend differenziert und in problemangemessener Tiefe behandelt und beurteilt werden; dabei kann schutzgutbezogen auf Bewertungsverfahren des jeweiligen Fachrechts zurückgegriffen werden."

7. Nr. 3.2.3 erhält folgende Fassung:

alt neu
3.2.3 Um eine grundsätzlich gleichrangige Berücksichtigung aller betroffenen Schutzgüter in ihrer besonderen Ausprägung im Verfahren zu ermöglichen, ist die entsprechend Nrn. 3.1.1 oder 3.1.2 durchgeführte Bewertung verbal-argumentativ zu ergänzen; dabei ist gegebenenfalls auch die relative Seltenheit eines Biotop- oder Artvorkommens zu berücksichtigen.  "3.2.3 Die verbalargumentative Zusatzbewertung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Verfahren nach Nr. 3.1 zu einer offenbar falschen oder erheblich unvollständigen Bewertung oder Bilanzierung führt."

8. Die Nrn. 3.2.3.1 und 3.2.3.2

3.2.3.1 Im Rahmen dieser verbal-argumentativen Bewertung sind insbesondere Funktionen von besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu berücksichtigen, die über den Biotoptyp nicht oder nur unzureichend bewertet werden können, sowie Auswirkungen, die deutlich über die unmittelbar vom Eingriff betroffene Fläche oder über die Fläche für Kompensationsmaßnahmen hinausgehen (z.B. bei Fließgewässern oder Emissionen sowie bei Auswirkungen auf das Landschaftsbild). Die Auswirkungen müssen entsprechend differenziert und in problemangemessener Tiefe behandelt und beurteilt werden. Schutzgutbezogene Kriterien für Funktionen von besonderer Bedeutung sind in Anlage 2 beispielhaft angegeben.

3.2.3.2 Die verbal-argumentative Zusatzbewertung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Verfahren nach Nr. 3.1 zu einer offenbar falschen oder erheblich unvollständigen Bewertung und Bilanzierung führt.

werden aufgehoben.

9. In Nr. 5 Satz 4 wird das Wort "zwei" durch das Wort "vier" ersetzt.

10. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a). In Zeile "ZOZ" Spalte 3 (Biotopwert) wird das Zeichen "-" durch die Zahl 5 ersetzt.

b) In den Zeilen der nachstehenden Einzelcodes wird in Spalte 4 (Planwert) jeweils das Zeichen "-" durch die folgende entsprechende Zahl ersetzt:

Code Planwert
WUB 3
FQD 12
FBF 10
FFD 10
FKB 7
MXA 1
MXB 2
Al. 5
AG. 5
AWA 5
ZAA 0
ZAB 8
ZAC 0
ZAY 5
ZOA 5
ZOB 5
ZOC 0
ZOD 7
ZOE 0
ZOF 5
ZOG 5
ZOH 0
BW.,
BD.,
BS.,
BK.,
BI.
0
BE. 0
BX. 0
PT. 6
PS. 4
AKE 6
VWA 6
VWB 3
VWC,

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