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Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts tierischer Nebenprodukte
- Hamburg -
Vom 14. März 2019
(Amtl.Anz. Nr. 27 vom 05.04.2019 S. 297; 06.10.2020 S. 2089 20)
Zuständig auf dem Gebiet des Rechts tierischer Nebenprodukte, insbesondere für die Durchführung
die Bezirksämter.
Zuständig für
(Stand: 11.11.2020)
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