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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Naturschutzbeiräte
- Hessen -
Vom 2. Dezember 2024
(GVBl. Nr. 72 vom 05.12.2024)
Aufgrund des § 67 Satz 1 Nr. 8 des Hessischen Naturschutzgesetzes vom 25. Mai 2023 (GVBl. S. 379), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2024 (GVBl. Nr. 57), verordnet der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat:
Die Verordnung über die Naturschutzbeiräte vom 6. Dezember 2019 (GVBl. S. 425) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 2 Satz 2 werden nach dem Wort "Fassung" die Wörter "der Bekanntmachung" eingefügt und wird die Angabe "12. September 2018 (GVBl. S. 570)" durch "16. Februar 2023 (GVBl. S. 78)" ersetzt.
b) In Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe " § 22 Abs. 3 Satz 4 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz" durch " § 57 Abs. 3 Satz 4 des Hessischen Naturschutzgesetzes" ersetzt.
2. In § 2 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe " § 22 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz" durch " § 57 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Naturschutzgesetzes" ersetzt.
3. § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter "zu den" gestrichen.
b) In Satz 2 werden die Wörter "eine Sitzung" durch das Wort "Sitzungen" ersetzt.
c) In Satz 3 wird das Wort "zu" durch "der" ersetzt.
4. In § 4 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe "Juni 2017 (GVBl. S.113)" durch "20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) ersetzt.
5. In § 6 werden die Wörter "Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz" durch das Wort "Naturschutzgesetz" ersetzt.
6. In § 8 Satz 2 wird die Angabe "2024" durch "2031" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung (06.12.2024) in Kraft.
ID: 242881
ENDE |
(Stand: 19.12.2024)
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