FlurbereinigungsAG
Inhalt =>
Abschnitt I
Zuständigkeitsvorschriften
Abschnitt II
Spruchstelle für Flurbereinigung
Die Spruchstelle entscheidet über Beschwerden der Beteiligten gegen
Abschnitt III
Flurbereinigungsgericht.
Abschnitt IV
Schluß- und Übergangsbestimmungen.