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Änderungstext
Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg
Vom 14. Oktober 2008
(GBl. Nr. 14 vom 21. Oktober 2008 S. 370)
Der Landtag hat am 2. Oktober 2008 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Landesabfallgesetz (LAbfG)
Artikel 2
Änderung des Naturschutzgesetzes
Das Naturschutzgesetz vom 13. Dezember 2005 (GBl. S.745, ber. 2006, S. 319), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.Oktober 2008 (GBl. S.338), wird wie folgt geändert:
In § 24 Abs. 3 Satz 2 werden nach dem Wort ≫Planfeststellung≪ die Worte ≫oder Plangenehmigung≪ eingefügt.
Artikel 3
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 das Landesabfallgesetz in der Fassung vom 15. Oktober 1996 (GBl. S.617), zuletzt geändert durch Artikel 31 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S.252), außer Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Zuständigkeit für die Bestimmung von Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft vom 20. April 2004 (GBl. S. 249) und die Verordnung des Umweltministeriums über die Zuständigkeit für die Zustimmung zu Überwachungsverträgen und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften vom 5. Februar 2007 (GBl. S.140) außer Kraft.
(2) Artikel 1 § 13 Abs.2 und § 14 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 9 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 2 sowie Satz 4 des Landesabfallgesetzes in der Fassung vom 15. Oktober 1996 außer Kraft.
(Stand: 24.03.2021)
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