VO über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Zwischenprüfung
§ 6 Abschlussprüfung
§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten