Regelwerk, Naturschutz

BKompV
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Vermeidung und die Kompensation

§ 3 Besondere Anforderungen an die Vermeidung

§ 4 Grundsätze der Bewertung des vorhandenen Zustands und der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen

§ 5 Grundbewertung des Schutzguts Biotope

§ 6 Bewertung weiterer Schutzgüter

§ 7 Biotopwertbezogener und funktionsspezifischer Kompensationsbedarf

§ 8 Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen von Biotopen

§ 9 Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen weiterer Schutzgüter

§ 10 Berücksichtigung agrarstruktureller Belange

§ 11 Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen; Entsiegelung und Wiedervernetzung

§ 12 Unterhaltung und rechtliche Sicherung; Übertragung auf Einrichtungen

§ 13 Voraussetzungen der Ersatzzahlung

§ 14 Höhe der Ersatzzahlung

§ 15 Bewertung und Ersatzgeldbemessung für Windenergieanlagen auf See

§ 16 Sicherheitsleistung für die Ersatzzahlung

§ 17 Übergangsvorschriften

§ 18 Inkrafttreten

Anlage 1 Bestandserfassung und -bewertung weiterer Schutzgüter und Funktionen
(zu § 4 Absatz 3, § 6 Absatz 1 und 2 und § 14 Absatz 2 Satz 1)

Anlage 2 Liste der Biotoptypen und -werte
(zu § 5 Absatz 1)

Anlage 3 Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen
(zu § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 6 Absatz 2 Satz 2)

1. Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen

2. Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen der in Anlage 1 aufgeführten Bodenfunktionen

Anlage 4 Naturräume in Deutschland
(zu § 8 Absatz 1 Satz 2 und § 9 Absatz 4 Satz 1)

Anlage 5 Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter
(zu § 9 Absatz 3 und 4)

A. Räumlichfunktionale Anforderungen

B. Berücksichtigung von Entwicklungszeiten

Anlage 6 Maßnahmen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes
(zu § 8 Absatz 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 bis 3)

A. Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen

B. Maßnahmen zur Entsiegelung

C. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen