Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Vollzugsfragen zur ABA-VwV
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)

Fassung vom 31.10.2024
(Quelle: www.lai-immissionsschutz.de am 05.11.2024)


Archiv: 04/2024

UMK-Umlaufbeschluss 59/2024 (LAI Beschluss top 8.3.151. LAI)

Abschnitt B und C - Verhältnis zur TA Luft

Frage:

Abschnitt B Absatz 1 der ABA-VwV lautet:

"Es gelten die Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 18. August 2021.Ergänzend hierzu gelten die nachfolgenden Anforderungen. Sie sind in Bezug auf Regelungen zur Konkurrenz unterschiedlicher Anforderungen den Anforderungen nach Nummer 5.4 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 18. August 2021gleichgestellt."

Abschnitt C Absatz 1 der ABA-VwV lautet:

Die Nummern 5.4.8.9.1 , 5.4.8.10, 5.4.8.11, 5.4.8.12 und 5.4.8.14 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 18. August 2021sind in der folgenden Fassung anzuwenden; sie sind in Bezug auf Regelungen zur Konkurrenz unterschiedlicher Anforderungen den Anforderungen nach Nummer 5.4 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft 18. August 2021gleichgestellt. Die übrigen Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luftvom 18. August 2021 bleiben unberührt.

Wie sind die Regelungen in Abschnitt B Absatz 1 und Abschnitt C Absatz 1 im Verhältnis zur TA Luft zu verstehen?

Antwort:

Die Formulierung "Ergänzend hierzu gelten die nachfolgenden Anforderungen." wird nur im Abschnitt B verwendet, in dem die Anlagennummern enthalten sind, die es in der TA Luft bisher noch nicht gab (daher ergänzend und nicht "ersetzend"). Damit gelten für Bodenbehandlungsanlagen und Anlagen zur chemischen Behandlung von Abfällen die Anforderungen der TA Luft und zusätzlich die nachfolgenden Anforderungen der ABA-VwV.

Im Abschnitt C sind die Anlagennummern aufgezählt, die in der TA Luft bereits enthalten sind und ersetzt werden; hier lautet die Formulierung: "Die Nummern .... der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luftsindin der folgenden Fassung anzuwenden" (d.h. sie werden ersetzt; hier wird nicht von ergänzend gesprochen). Damit gelten für Schredderanlagen, für die physikalisch-chemische Behandlung von Abfällen sowie für die sonstige Behandlung von Abfällen die aufgezählten Nummern in der Fassung, wie sie in der ABA-VwV formuliert ist, anstelle in der Fassung der Formulierung der TA Luft.

Die "Konkurrenzregelung" bezieht sich auf die Regelung in der Nr. 5.1.1 Ta Luft ("Soweit davon abweichende Regelungen in Nr. 5.4 festgelegt sind, gehen diese den jeweils betroffenen Regelungen in den Nrn. 5.2, 5.3 oder 6.2vor."). Diese Nummer legt fest, dass im Falle einer Konkurrenz (also z.B. der Regelung zum Gesamtstaub in der Nr. 5.2.1 und einer besonderen Staubregelung in der Nr. 5.4), die spezielle Regelung aus der Nr. 5.4 vorgeht.

Die Formulierungen in Abschnitt B Absatz 1 und C Absatz 1 der ABA-VwV legen nun fest, dass im Hinblick darauf die Regelungen in der VwV denen der Nr. 5.4 gleichgestellt sind, d.h., gibt es eine Konkurrenz zwischen einer Regelung in der VwV und den allgemeinen Regelungen in der Nr. 5.2 der Ta Luft (die ja weiterhin gilt), so geht die Regelung aus der VwV derjenigen aus der Nr. 5.2 vor (weil sie einer Regelung aus der Nr. 5.4 gleichgestellt ist).

5.4.8.9.1 - Bezug zum ElektroG bzw. der EAG-BehandV

Frage:

In Nr. 5.4.8.9.1 c wird auf die Anlage 4 des ElektroG verwiesen und welche schadstoffhaltigen Stoffe das Schreddervormaterial demnach nicht enthalten darf. Dieser Verweis läuft bereits mit dem ElektroG in der Fassung vom 1. Januar 2022 ins Leere, da an dieser Stelle nun nicht mehr die "Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Altgeräten" geregelt sind, auf die sich die ABA-VwV

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.11.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion