Regelwerk, Immissionsschutz

Muster-Bericht über die Durchführung von Funktionsprüfungen/Kalibrierungen kontinuierlich arbeitender Messeinrichtungen nach §§ 26, 28 der 13. BImSchV, Nr. 3.2 Ta Luft sowie § 10 der 17. BImSchV
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 20.5.2003
(MBl. NRW Nr. 36 vom 04.09.2003 S. 933)


Name des Messinstitutes:
Aktenzeichen bzw. Berichts-Nr. des Messinstitutes: Datum:
(Berichtsdatum)


Titel:

Bericht über die Durchführung von Funktionsprüfungen/Kalibrierungen kontinuierlich arbeitender Messeinrichtungen nach § § 26, 28 der 13. BImSchV, Nr. 3.2 Ta Luft (Anm.: Ta Luft86, Ta Luft02 Nr.: 5.3 sowie § 10 der 17. BImSchV

Betreiber:

Standort:

Auftragsnummer:

Auftragsdatum:

Zeitraum:

Berichtsumfang: Seiten Anlagen

Aufgabenstellung:

1 Formulierung der Messaufgabe

(Es sind prinzipiell alle Punkte aufzuführen. Nichtzutreffende Punkte sind mit "nicht zutreffend" zu kennzeichnen)

1.1 Auftraggeber:

1.2 Betreiber:

1.3 Standort:

(Aus der Standortangabe muß die Lage des Emittenten auch innerhalb eines größeren Werkes klar zu erkennen sein (z.B. Werk C Halle 5) .

1.4 Anlage:

(Angaben mit Bezug zur 4. BImSch V)

1.5 Zeitraum der Funktionsprüfung / Kalibrierung:

1.6 Anlass und Aufgabenstellung der Funktionsprüfung / Kalibrierung:

(z.B. Erstkalibrierung, Wiederholungskalibrierung. Alle kontinuierlich zu messenden Abgasinhaltsstoffe bzw. -parameter sowie festgelegte Grenzwerte sind anzugeben. Die Messobjekte, deren Kalibrierung / Funktionsprüfung erfolgen soll, sind anzugeben)

1.7 Angabe, mit wem der Messplan abgestimmt wurde:

(zuständige Behörde, Landesanstalt, -amt für Umwelt, Betreiber)

1.8 An den Arbeiten vor Ort beteiligte Personen:

1.9 Beteiligung weiterer Institute:

1.10 Fachlich Verantwortlicher:

1.10.1 Tel.-Nr.:

2 Beschreibung der Anlage, gehandhabte Stoffe

2.1 Art der Anlage:

(ggf. von der 4. BImSchV abweichende Bezeichnung zur genaueren Kennzeichnung)

2.2 Beschreibung der Anlage:

(Kurzbeschreibung der Anlage und des Verfahrensprozesses unter Hervorhebung insbesondere der Anlagenteile, die im Zusammenhang mit der Entstehung von Emissionen luftfremder Stoffe von besonderer Bedeutung sind. In komplex gelagerten Fällen ist ein vereinfachtes Anlagenfließbild beizufügen. Die Forderung einer Anlagenbeschreibung ist in Nr. 7 der VDI 2066, Blatt 1, formuliert. Fabrikat, Baujahr, Fabrik-Nr. etc. sind ggf. anzugeben. Zur "Anlagenbeschreibung gehört neben der absoluten auch eine spezifische Leistungsangabe. Bezugsgrößen können z.B. die Einsatzstoffe und/oder die Produkte sein. Es sind branchenübliche Größen zu verwenden. Die Angaben müssen ggf. der Betriebseinheit oder der jeweiligen Emissionsquelle zugeordnet werden können. So sind eingesetzte Brennstoffe oder Heizmedien für bestimmte Anlagenteile oder Betriebseinheiten anzugeben, denn im Zusammenhang mit der. Nr. 2.4 können hier möglicherweise Rückschlüsse auf das Emissionsverhalten der Anlage gezogen werden, z.B. Brennstoffmengenverhältnisse bei Mischfeuerungen.)

2.3 Standort der Anlage und Beschreibung der Emissionsquelle:

(Für evtl. weitergehende Bearbeitungen ist eine möglichst genaue Standortbeschreibung notwendig. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Angabe über die Ableitung und die Angabe des Rechts- und Hochwertes für jede Quelle erforderlich.)

2.3.1 Standort (Ortslage):

2.3.2 Emissionsquelle:

2.3.2.1 Höhe über Grund:

2.3.2.2 Austrittsfläche:

2.3.2.3 Rechtswert/Hochwert:

2.3.2.4 Bauausführung:

2.3.3 Landesspezifische Zuordnung:

2.4 Angabe der lt. Genehmigungsbescheid möglichen Einsatzstoffe:

(Um sicherzustellen, dass bei der Kalibrierung alle emissionsrelevanten Einsatzstoffe hinsichtlich ihres Einflusses auf die Kalibrierfunktion berücksichtigt wurden, sind unter Nr. 2.4 entsprechende Angaben zu machen.)

2.5 Einrichtung zur Erfassung und Minderung der Emissionen:

(Eine Beschreibung dieser Einrichtungen soll eine Beurteilung der Abgasreinigungsaggregate ermöglichen und einen Hinweis geben, ob von der betrachteten Anlage erhebliche diffuse Emissionen von luftverunreinigenden Stoffen ausgehen können)

2.5.1 Einrichtung zur Erfassung der Emissionen:

(z.B. Anlage zur Emissionserfassung, Erfassungselement, Ventilatorkenndaten, Ansaugfläche) 2.5.2 . Einrichtung zur Verminderung der Emissionen:

(Beschreibung entsprechend Anhang 1 des vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI] auf seiner 77. Sitzung empfohlenen Muster eines bundeseinheitlichen Emissionsmessberichtes)

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(Stand: 28.02.2021)

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