Regelwerk, Immissionsschutz, Lärm

RL Stellen Immissionsschutz
- Inhalt -

1. Bekanntgabe

2. Aufgabe der bekannt gegebenen Stellen

3. Auftragserteilung an die bekannt gegebenen Stellen

4. Überwachung und Kosten

5. Zentrale Auswertung

6. In-Kraft-Treten

Anlage

I.
Bekanntgabe von Stellen nach § 26 BImSchG und weiteren Regelungen zur Durchführung des BImSchG zur Ermittlung von Emmissionen und Immissionen

1. Grundsätzliches

2. Rechtliche Bedeutung der Bekanntgabe

3. Allgemeine Voraussetzungen für die Bekanntgabe

3.1 Anforderungen an das Personal

3.2 Zuverlässigkeit und Organisation

3.3 Unabhängigkeit

3.3.1 Grundsätzliches

3.3.2 Spezielle Anforderungen

3.4 Bekanntgabe von Außenstellen

3.5 Sonstige Ermessenserwägungen

4. Spezielle Voraussetzungen für die Bekanntgabe

4.1 Tätigkeitsfelder

Tabelle 1: Immissionsschutzrechtlich geregelte Tätigkeitsfelder1

Tabelle 2

4.2 Ermittlung von Luftverunreinigungen

4.2.1 Nachweise im Bereich der Ermittlung von luftverunreinigenden Stoffen

4.2.2 Gerätetechnische Ausstattung zur Ermittlung von luftverunreinigenden Stoffen

4.3 Ermittlung von Geräusch- und Erschütterungsemissionen und -immissionen

4.3.1 Bereich Geräusche Aufgabenstellungen für die Prüfberichte

4.3.2 Bereich Erschütterungen Aufgabenstellung für die Prüfberichte

4.3.3 Gerätetechnische Ausstattung zur Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen

II. Verfahren

1. Antrag

2. Prüfung des Antrags

3. Inhalt der Bekanntgabe

4. Nebenbestimmungen

5. Form der Bekanntgabe

6. Bekanntgabe in weiteren Ländern

7. Bekanntgabe nach Akkreditierung

8. Bekanntgabe von Stellen, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben

9.