Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVs |
Vollzug der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV)
- Hamburg -
(Amtl. Anz. Nr. 76 vom 02.07.2004 S. 1329aufgehoben)
1. Am 6. Mai 2004 ist die neue Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte - 11. BImSchV) vom 29. April 2004 (BGBl. I S. 694) in Kraft getreten. Die neue Verordnung enthält im Vergleich zur alten aufgehobenen Emissionserklärungsverordnung wesentliche Neuerungen in
2. Der erste Erklärungszeitraum für die Emissionserklärung und den Emissionsbericht ist nach § 4 der 11. BImSchV das Kalenderjahr 2004. Die Emissionserklärungen und der Emissionsbericht sind bis zum 30. April 2005 bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) - Amt für Immissionsschutz und Betriebe -, Abteilung IB 1 Energie, Billstraße 84, 20539 Hamburg, abzugeben. Die Behörde kann auf Antrag des Betreibers im Einzelfall die Frist bis zum 15. Juni 2005 verlängern.
3. Emissionserklärung und Emissionsbericht sind nach § 3 Absatz 4 der 11. BImSchV in der Regel in elektronischer Form abzugeben. Die Behörde beabsichtigt, als Format der elektronischen Form das Programmsystem "EEOnline" der Firma EBN, EDV-Beratung Nüssler GmbH, Wiesbaden, festzulegen (Offline-Version). Die Behörde wird sich bemühen, dieses Programm für eine Dateneingabe per Internet bereitzustellen (Online-Version). Bei inhaltlichen Vereinfachungen oder sonst in Absprache mit der Behörde kann eine andere Form verwendet werden.
Die Behörde kann nach § 3 Absatz 2 der 11. BImSchV für bestimmte Anlagen Vereinfachungen der Emissionserklärung festlegen. Davon wird nachfolgend Gebrauch gemacht (es gelten die Nummern des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen [ 4. BImSchV] in der Fassung vom 14. März 1997 [BGBl. I S. 504], zuletzt geändert am 6. Januar 2004 [BGBl. I S. 2, 19]).
4. Weitere Informationen werden zukünftig im Internet unter www.imissionsschutz.hamburg.de oder, wenn Sie uns einen Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse benennen, per Rundbrief veröffentlicht.
5. Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der 11. BImSchV ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Immissionsschutz und Betriebe/ Abteilung IB 1 Energie -, Referat Emissionskataster (IB 13), Telefon: 040 / 4 28 45 - 43 87, E-Mail: Emissionserklaerung@bsu.hamburg.de
Gleichzeitig wird auf den Vollzug der Emissionserklärungsverordnung-Abwasser hingewiesen.
Die Verordnung über die Erklärung von Daten über Abwasseremissionen ( Emissionserklärungsverordnung-Abwasser) vom 11. Dezember 2001 wurde am 28. Dezember 2001 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl. Nr. 54 S. 588) veröffentlicht. Nach § 4 Absatz 1 und Absatz 4 dieser Verordnung ist die Erklärung für den Zeitraum 2004 bis zum 30. April 2005 bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) - Amt für Immissionsschutz und Betriebe -, Abteilung IB 1 Energie, Billstraße 84, 20539 Hamburg, abzugeben.
Hinsichtlich der Möglichkeit, die Emissionserklärung-Abwasser gemeinsam mit der Emissionserklärung, 11. BImSchV, abzugeben, wird auf Ziffer 3 der Ausführungen zum Vollzug der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) hingewiesen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.abwasser.hamburg.de, Wasser-/Abwasserrecht.
(Stand: 28.02.2021)
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