Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung des Wirtschaftsministeriums
zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
- Baden-Württemberg -
Vom 29. November 2007
(GBl. Nr. 20 vom 14.12.2007 S. 606)
Es wird verordnet auf Grund von
1. § 1 Abs.2 und § 24 des Schornsteinfegergesetzes in der Fassung vom 10. August 1998 (BGBl. I S.2072) nach Anhörung der in dieser Vorschrift genannten Verbände,
2. § 1 der Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Schornsteinfegergesetz vom 11. Dezember 1995 (GBl. S. 835):
Die Kehr- und Überprüfungsordnung vom 30. September 1999 (GBl. S.439), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. November 2006 (GBl. S.374), wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(2) Die Gebühr für einen Arbeitswert beträgt 1,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. | ≫(2) Die Gebühr für einen Arbeitswert beträgt 1,01 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.≪ |
(Stand: 26.04.2021)
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