Regelwerk

Änderungstext

Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
- Baden-Württemberg -

Vom 12. Dezember 2005
(GBl. Nr. 19 vom 27.12.2005 S. 847)


Es wird verordnet auf Grund von

  1. § 1 Abs. 2 und § 24 des Schornsteinfegergesetzes in der Fassung vom 10. August 1998 (BGBl. I S.2072) nach Anhörung der in dieser Vorschrift genannten Verbände,
  2. § 1 der Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Schornsteinfegergesetz vom 11. Dezember 1995 (GBl. S.835):

Artikel 1

Die Kehr- und Überprüfungsordnung vom 30. September 1999 (GBl. S.439), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2004 (GBl. S.920, ber. 2005 S.619), wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

alt neu
(2) Die Gebühr für einen Arbeitswert beträgt 0,97 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.  ≫(2) Die Gebühr für einen Arbeitswert beträgt 0,99 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.≪

2. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

Nr. 3.7.1 wird in der dritten Spalte (Bezeichnung) folgender Satz angefügt:

≫Bei Gebäuden ohne Geschosseinteilung und freistehenden oder an der Gebäudeaußenwand geführten Schornsteinen wird nur ein Stockwerk berechnet.≪

Artikel 2

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