Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
- Baden-Württemberg -
Vom 12. Dezember 2005
(GBl. Nr. 19 vom 27.12.2005 S. 847)
Es wird verordnet auf Grund von
Artikel 1
Die Kehr- und Überprüfungsordnung vom 30. September 1999 (GBl. S.439), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2004 (GBl. S.920, ber. 2005 S.619), wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(2) Die Gebühr für einen Arbeitswert beträgt 0,97 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. | ≫(2) Die Gebühr für einen Arbeitswert beträgt 0,99 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.≪ |
2. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
Nr. 3.7.1 wird in der dritten Spalte (Bezeichnung) folgender Satz angefügt:
≫Bei Gebäuden ohne Geschosseinteilung und freistehenden oder an der Gebäudeaußenwand geführten Schornsteinen wird nur ein Stockwerk berechnet.≪
Artikel 2
(Stand: 26.04.2021)
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