Regelwerk

Gesetz zu dem Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Vom 27. April 2002
(BGBl. II S. 966; 06.03.2015 S. 306 15 Inkrafttreten)


(Anm. d. Red.: Die Änderungen der Doha-Änderung sind im Folgenden eingearbeitet und markiert, die jeweils vorherige Fassung bleibt parallel stehen, bis das Inkraftreten dieser Änderungen im Bundesgesetzblatt genau bekanntgegeben wird)
Im Amtsblatt veröffentlichter Beschluss (EU) 2015/339 zur Doha-Änderung

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem in New York am 29. April 1998 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (BGBl. 1993 II S. 1783) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

Die Bundesregierung wird ermächtigt, Änderungen des Protokolls gemäß Artikel 20, soweit sie technischer oder verwaltungsmäßiger Natur sind, sowie gemäß Artikel 18 zu verabschiedende Verfahren und Mechanismen in Bezug auf die Einhaltung des Protokolls und Änderungen gemäß Artikel 21 durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.

Artikel 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 25 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.


Zum Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

ENDE

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