Regelwerk |
Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten
Fassung 2007
(BGesundhBl. Nr. 7 vom Juli 2007 S. 990)
Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden
1 Einleitung
Die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen können beim Aufenthalt in Gebäuden durch Schadstoffe in der Innenraumluft beeinträchtigt werden. Im Zusammenhang mit Befindlichkeitsstörungen und gesundheitlichen Beschwerden und/oder der Wahrnehmung von Gerüchen in Innenräumen werden deshalb häufig im privaten und öffentlichen Bereich Innenraumluftmessungen veranlasst. Neben amtlichen Institutionen sind eine Anzahl privater Gutachter, Institute und Labore auf diesem Feld tätig. Die Praxis zeigt, dass bei der Durchführung und der Beurteilung solcher Messungen nicht immer vergleichbare Verfahren und Maßstäbe zur Anwendung kommen. Um möglichen Unsicherheiten und Divergenzen in der Bewertung und daraus resultierenden Irritationen der Betroffenen und Streitigkeiten vorzubeugen, wurde diese Handreichung zur Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden (Ad-hoc-AG IRK/AOLG) erarbeitet. Ziel und Absicht ist es, ein einheitliches Vorgehen bei der Messung und der Bewertung der Innenraumluftqualität zu ermöglichen. Die Handreichung behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), gilt aber auch für andere innenraumrelevante Stoffe, für die Richt- oder Referenzwerte vorliegen.
Die Beurteilung von Messergebnissen für die Innenraumluft beruht im Prinzip auf einer Bewertungshierarchie, die
Nach Auffassung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe wird damit ein praxisbezogenes Verfahren bereitgestellt, das dem aktuellen regulatorischen Stand der Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland entspricht und als verbindliche und differenzierte Bewertungsvorschrift für den öffentlichen Bereich sowie auch als Empfehlung für den privaten Innenraum herangezogen werden sollte. Diese Bewertungen und Empfehlungen richten sich vor allem an Beschäftigte von Behörden (z.B. Gesundheits- und Umweltämter), an Sachverständige und an Messinstitute, die mit gesundheitlichen Fragen der Innenraumluftqualität befasst sind.
2 Begriffsbestimmungen
Innenräume. In Anlehnung an die Festlegung des Sachverständigenrates für Umweltfragen [ 1], die Richtlinie VDI 4300 Blatt 1 [ 2] und die ISO 16000-1 [ 3] werden als Innenräume definiert:
Für Arbeitsräume (Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind) sind die Anforderungen an Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Grundsätzlich gelten Räume in Arbeitsstätten (wie z.B. Büroräume) als Innenräume im obigen Sinn, wenn die dort auftretenden Luftschadstoffe nicht als Arbeitsstoffe verwendet werden oder wenn ein Arbeitsstoff aus einem gefahrstoffrechtlich geregelten Bereich in diese Räume übertritt [ 4].
Messverfahren. Verfahren zur Probenahme und Analyse eines oder mehrerer Stoffe in der Luft einschließlich Lagerung und Transport der Probe.
Raumluftmessungen. Im Allgemeinen umfasst der Begriff "Messung" die Probenahme und die Analyse der Probe, die bei Innenraummessungen in der Regel getrennt erfolgen. Beim Vergleichen von Messergebnissen sind sowohl das angewandte Probenahme- und Analyseverfahren als auch die bei der Messung vorliegenden Bedingungen zu berücksichtigen. Eine Interpretation der gemessenen Werte sollte nur unter Berücksichtigung der Randbedingungen erfolgen. Vor Durchführung einer Messung ist das Messziel zu definieren. Hier stehen häufig als Ziele im Vordergrund: die Überprüfung der Einhaltung eines Richtwertes oder die Aussage über mögliche Ausgleichskonzentrationen ohne Lüftung im Raum. Die Messbedingungen orientieren sich an diesen Zielen. Die Blätter der Richtlinienreihe VDI 4300 über Probenahmestrategien geben die für die verschiedenen Ziele geeignete Vorgehensweise an. Die Überprüfung der Einhaltung eines Richtwertes erfordert die Messung unter Nutzungsbedingungen (s. auch Kapitel 9). Die Bestimmung einer Ausgleichskonzentration wird unter reduzierten Lüftungsbedingungen durchgeführt und die letzte Lüftung erfolgt in einem ausreichenden zeitlichen Abstand zu dem Beginn der Probenahme (z.B. am Vortag der Messung). Von dem Begriff "Worst-case-Bedingungen" sollte in diesem Zusammenhang abgesehen werden. Bei den Messungen sind außergewöhnlich hohe Temperaturen und/oder Außenluftgeschwindigkeiten zu vermeiden (s. a. Kapitel 9).
Als Kurzzeitmessungen werden im Allgemeinen solche Messungen verstanden, deren Probenahmedauer in Abhängigkeit von der Messaufgabe weniger als eine Stunde bis hin zu einigen wenigen Stunden beträgt. Langzeitmessungen erstrecken sich über mehrere Stunden bis hin zu Tagen und Wochen.
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