Regelwerk, Immissionsschutz

EHV 2030
Inhalt =>

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich und Zweck

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Emissionsberichterstattung
(Zu § 5 des Gesetzes)

§ 3 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich

§ 3a Ausnahmen für den Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich

§ 4 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im Luftverkehr

§ 5 Nachweisanforderungen für angewendete Analysemethoden

Abschnitt 3
Überwachung
(Zu § 6 des Gesetzes)

§ 6 Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung

Abschnitt 4
Versteigerung von Berechtigungen
(Zu § 8 des Gesetzes)

§ 7 Versteigerung

Abschnitt 5
Zuteilung von Berechtigungen
(Zu § 9 des Gesetzes)

§ 8 Erhebung von Bezugsdaten

§ 8a Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik

§ 8b Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage

Abschnitt 5a
Einzelheiten zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
(zu § 18 des Gesetzes)

§ 8c Berichterstattung über Emissionen von Flügen zwischen zwei Drittstaaten

§ 8d Einreichung eines Überwachungsplans

Abschnitt 6
Zertifizierung von Prüfstellen
(Zu § 21 des Gesetzes)

§ 9 Beleihung

§ 10 Anwendbare Vorschriften

§ 11 Ausschluss von der Zertifizierung

§ 12 Aufsicht über die Tätigkeit der Beliehenen

§ 13 Beendigung der Beleihung

Abschnitt 7
Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle
(Zu § 22 des Gesetzes)

§ 14 (aufgehoben)

Abschnitt 8
Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
(Zu § 24 des Gesetzes)

§ 15 Einheitliche Anlage

Abschnitt 9
Kleinemittenten
(Zu § 27 des Gesetzes)

§ 16 Befreiung von Kleinemittenten

§ 17 Form und Inhalt des Antrags

§ 18 Gleichwertige Maßnahme

§ 19 Ausgleichsbetrag

§ 20 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen

§ 21 Erlöschen der Befreiung

§ 22 Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 23 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Gebührenverzeichnis
(zu § 14)