Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich und Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Überwachungsplan
§ 3 Entbehrlichkeit des Überwachungsplans
Abschnitt 3
Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung der Brennstoffemissionen
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Ermittlung von Brennstoffemissionen
§ 6 Berücksichtigung des Bioenergieanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen
§ 7 Berichterstattung
§ 8 Berichterstattungsgrenze
§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
§ 10 Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
§ 11 Vermeidung von Doppelbelastungen nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Abschnitt 4
Schlussbestimmungen
§ 12 Inkrafttreten
Teil 1
Ermittlung der berichtspflichtigen Brennstoffemissionen
Teil 2
Methode zur Berechnung der Emissionen aus einem in Verkehr gebrachten Brennstoff