Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Ermittlung von Daten und deren Berichterstattung
Abschnitt 2
Berichtspflichten für Luftfahrzeugbetreiber
§ 4 Ermittlung von Emissionsdaten, Berichterstattung sowie Erstellung des Überwachungsplans
§ 5 Ermittlung von Flugstrecke und Nutzlast, Berichterstattung sowie Erstellung des Überwachungsplans
§ 6 Befreiung für gelistete Luftfahrzeugbetreiber mit privilegierten Flügen
Abschnitt 3
Mitteilungspflichten für die Verantwortlichen weiterer Tätigkeiten
§ 7 Ermittlung und Mitteilung von Daten
§ 8 Besondere Anforderungen an die Ermittlung und Mitteilung von perfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFC)
§ 9 Besondere Anforderungen an die Ermittlung und Mitteilung von Distickstoffoxid
Abschnitt 4
Verfahren
§ 10 Elektronische Kommunikation
§ 11 Prüfung
Abschnitt 5
Sanktionen und Inkrafttreten
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Zuständige Behörde
§ 14 Inkrafttreten
Anlage 1
Privilegierte Flüge
Anlage 2
Ermittlung und Berichterstattung von perfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFC)
Teil 1
Bestimmung der Emissionen von Tetrafluormethan (CF4)
Teil 2
Bestimmung der Emissionen von Hexafluorethan (C2 F6)