Regelwerk

Änderungstext

Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Vom 7. Oktober 2013
(BGBl. I Nr. 60 vom 09.10.2013 S. 3753 13)


Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) ist wie folgt zu berichtigen:

1. Artikel 1 ist wie folgt zu berichtigen:

a) In Nummer 2 Buchstabe a ist in dem in § 3 neu eingefügten Absatz 6b Nummer 1 vor dem Wort "Beschreibung" das Wort"ihrer" durch das Wort "ihre" zu ersetzen.

b) In Nummer 6 ist in dem neuen § 7 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe d das Komma am Ende zu streichen.

c) In Nummer 14 ist in dem neuen § 29b Absatz 3 Nummer 3 nach dem Wort "insbesondere" ein Komma einzufügen.

d) In Nummer 25 sind in dem neuen Absatz 5 Satz 2 nach dem Wort "Umweltverschmutzung" die Wörter "(kodifizierte Fassung)" einzufügen.

2. In Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe a sind in den zu streichenden Wörtern vor dem Wort "oder" die Wörter ", die durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 114) geändert worden sind" einzufügen.

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