Regelwerk
Alt (1983) Alt (2004) Neu (2013)
13. BImSchV
- Inhalt-

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Anforderungen an Errichtung und Betrieb

Erster Abschnitt
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 3 Grenzwerte für staubförmige Emissionen

§ 4 Grenzwert für Kohlenmonoxid

§ 5 Grenzwerte für Stickstoffoxide

§ 6 Grenzwerte für Schwefeldioxide

§ 7 Grenzwerte für Halogenverbindungen

Zweiter Abschnitt

Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

§ 8 Grenzwerte für staubförmige Emissionen

§ 9 Grenzwert für Kohlenmonoxid

§ 10 Grenzwert für Stickstoffoxide

§ 11 Grenzwerte für Schwefeloxide

§ 12 Grenzwerte für Halogenverbindungen

Dritter Abschnitt
Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe § 13 Grenzwerte für staubförmige Emissionen

§ 14 Grenzwert für Kohlenmonoxid

§ 15 Grenzwert für Stickstoffoxide

§ 16 Grenzwerte für Schwefeloxide

Dritter Teil
Anforderungen an Altanlagen

§ 17 Grenzwerte für staubförmige Emissionen

§ 18 Grenzwerte für Kohlenmonoxid

§ 19 Grenzwerte für Stickstoffoxide

§ 20 Grenzwerte für Schwefeloxide

Vierter Teil
Messung und Überwachung der Emissionen

§ 21 Meßstellen

§ 22 Erstmalige und wiederkehrende Messungen

§ 23 Meßprogramm für Einzelmessungen

§ 24 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 25 Kontinuierliche Messungen

§ 26 Aufzeichnungen und Auswertung bei kontinuierlicher Messung

§ 27 Berichte und Beurteilung kontinuierlicher Messungen

§ 28 Kalibrierung und Funktionsprüfung von Meßeinrichtungen

Fuenfter Teil
Gemeinsame Vorschriften

§ 29 Ableitbedingungen für Abgase

§ 30 Erweiterung von Anlagen

§ 31 Mischfeuerungen und Mehrstoffeuerungen

§ 32 Begrenzung staubförmiger Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 33 Zulassung von Ausnahmen

§ 34 Weitergehende Anforderungen

§ 35 Ordnungswidrigkeiten

Sechster Teil
Schlußvorschriften


§ 36 Übergangsvorschriften

§ 37 Änderungen der Vierten und Fuenften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 38 Berlin-Klausel

§ 39 Inkrafttreten

13. BImSchV
- Inhalt -

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Anforderungen an Errichtung und Betrieb

§ 3 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

§ 5 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

§ 6 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 7 Kraft-Wärme-Kopplung

§ 8 Betrieb mit mehreren Brennstoffen

§ 9 Wesentliche Änderung und Erweiterung von Anlagen

§ 10 Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 11 Ableitbedingungen für Abgase

§ 12 Störungen an Abgasreinigungseinrichtungen

Dritter Teil
Messung und Überwachung

§ 13 Messplätze

§ 14 Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 15 Kontinuierliche Messungen

§ 16 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 17 Einzelmessungen

§ 18 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 19 Jährliche Berichte über Emissionen

Vierter Teil
Anforderungen an Altanlagen

§ 20 Übergangsregelung

Fuenfter Teil
Gemeinsame Vorschriften

§ 21

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(Stand: 15.02.2021)

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