Regelwerk |
- 1983 - | - 2004 - | - 2013 - |
13. BImSchV - Inhalt- Erster Teil § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil Erster Abschnitt § 3 Grenzwerte für staubförmige Emissionen § 4 Grenzwert für Kohlenmonoxid § 5 Grenzwerte für Stickstoffoxide § 6 Grenzwerte für Schwefeldioxide § 7 Grenzwerte für Halogenverbindungen Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe § 8 Grenzwerte für staubförmige Emissionen § 9 Grenzwert für Kohlenmonoxid § 10 Grenzwert für Stickstoffoxide § 11 Grenzwerte für Schwefeloxide § 12 Grenzwerte für Halogenverbindungen Dritter Abschnitt § 14 Grenzwert für Kohlenmonoxid § 15 Grenzwert für Stickstoffoxide § 16 Grenzwerte für Schwefeloxide Dritter Teil § 17 Grenzwerte für staubförmige Emissionen § 18 Grenzwerte für Kohlenmonoxid § 19 Grenzwerte für Stickstoffoxide § 20 Grenzwerte für Schwefeloxide Vierter Teil § 21 Meßstellen § 22 Erstmalige und wiederkehrende Messungen § 23 Meßprogramm für Einzelmessungen § 24 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen § 25 Kontinuierliche Messungen § 26 Aufzeichnungen und Auswertung bei kontinuierlicher Messung § 27 Berichte und Beurteilung kontinuierlicher Messungen § 28 Kalibrierung und Funktionsprüfung von Meßeinrichtungen Fuenfter Teil § 29 Ableitbedingungen für Abgase § 30 Erweiterung von Anlagen § 31 Mischfeuerungen und Mehrstoffeuerungen § 32 Begrenzung staubförmiger Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen § 33 Zulassung von Ausnahmen § 34 Weitergehende Anforderungen § 35 Ordnungswidrigkeiten Sechster Teil
§ 37 Änderungen der Vierten und Fuenften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes § 38 Berlin-Klausel § 39 Inkrafttreten |
13. BImSchV - Inhalt - Erster Teil § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil § 3 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe § 4 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe § 5 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe § 6 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen § 7 Kraft-Wärme-Kopplung § 8 Betrieb mit mehreren Brennstoffen § 9 Wesentliche Änderung und Erweiterung von Anlagen § 10 Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen § 11 Ableitbedingungen für Abgase § 12 Störungen an Abgasreinigungseinrichtungen Dritter Teil § 13 Messplätze § 14 Messverfahren und Messeinrichtungen § 15 Kontinuierliche Messungen § 16 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen § 17 Einzelmessungen § 18 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen § 19 Jährliche Berichte über Emissionen Vierter Teil § 20 Übergangsregelung Fuenfter Teil § 21 Zulassung von Ausnahmen |
(Stand: 29.10.2024)
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