Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen
10.BImschV DV
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1 Anwendungsbereich |
2 Überwachung der Auszeichnung (zu § 13 der 10. BImSchV) |
3 Nachweisführung (zu § 14 der 10. BImSchV) |
4 Entnahme und Untersuchung von Proben von Kraftstoffen im Rahmen der §§ 13 und 14 der 10. BImSchV |
4.5 Ort der Probenahme |
5 Entnahme und Untersuchung von Proben für Kraft- und Brennstoffe nach § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der 10. BImSchV |
5.5 Probenahme |
6 Maßnahmen bei Verstößen |
7 Kosten |
8 Bearbeitung von Beschwerden |
9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlagen |
Anlage 1 Protokoll über die Probenahme von Kraftstoffen zur Überwachung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV vom 8. Dezember 2010, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2019 geändert worden ist |
Anlage 2 Protokoll über die Probenahme von Brenn- und Kraftstoffen gemäß § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV vom 8. Dezember 2010, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2019 geändert worden ist |
Anlage 3 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 228:2017-08 - Ottokraftstoff E5 |
Anlage 4 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 228:2017-08 - Ottokraftstoff E10 |
Anlage 5 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 590:2017-10 - Dieselkraftstoff |
Anlage 6 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungsgrenzwerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 14214:2019-05 - Biodiesel |
Anlage 7 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungsgrenzwerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 15293:2018-10 - Ethanolkraftstoff (E85) |
Anlage 8 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 589:2019-03 - Autogas |
Anlage 9 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 16723-2:2017-10 - Erdgas und Biogas als Kraftstoff |
Anlage 10 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN 51605:2016-01 - Pflanzenölkraftstoff, Rapsöl |
Anlage 11 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN 51623:2015-12 - Pflanzenölkraftstoff, alle Saaten |
Anlage 12 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 17124:2019-07 - Wasserstoff als Kraftstoff |
Anlage 13 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung in Dieselkraftstoff zur Verwendung für mobile Maschinen und Geräte, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für Binnenschiffe und Sportboote |
Anlage 14 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von schwerem Heizöl |
Anlage 15 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von leichtem Heizöl |
Anlage 16 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von leichtem Heizöl schwefelarm |
Anlage 17 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von leichtem Heizöl schwefel- und stickstoffarm |
Anlage 18 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Gasöl für den Seeverkehr (DMX, DMa und DMZ nach Tabelle 1 der DIN ISO 8217:2018) |
Anlage 19 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Schiffsdiesel (DMB nach Tabelle 1 der DIN ISO 8217:2018) |
Anlage 20 Mindestanzahl an Proben |
I. Mindestzahl an Proben je Kraftstoffsorte und Zeitraum (Sommer, Winter) mit Marktanteilen von 10 % und mehr nach DIN EN 14274, Ausgabe Mai 2013 |
II. Mindestzahl an Proben je Kraftstoffsorte und Zeitraum (Sommer, Winter) mit Marktanteilen unterhalb von 10 % nach DIN EN 14274, Ausgabe Mai 2013 |
III. Mindestzahl an Proben von Kraft- und Brennstoffen nach § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der 10. BImSchV je Zeitraum (Sommer, Winter) |