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Regelwerk

Änderungstext

Aufbringung von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen (Nährstoffbeurteilungsblatt)

RdErl d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II-A-5-2220.20.03 / IV-5

Vom 4. Dezember.2012
(MBl. NRW Nr. 33 vom 28.12.2012 S. 745)


Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 12.11.2003 (MBl. NRW. S. 1524, SMBl. NRW. 770) wird wie folgt geändert:

1. Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

alt neu
Die Anlagen geben für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphat vor, wie der maximal zulässige Nährstoffanfall aus eigener Tierhaltung zu ermitteln ist und ob und in welchem Umfang eine Nährstoffabgabe bzw. ein zusätzlicher Flächenbedarf erforderlich ist oder ob eine Nährstoffaufnahme aus betriebsfremdem Wirtschaftsdünger möglich ist. "Mit dem von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Nährstoffbeurteilungsblatt in seiner jeweils aktuellen Fassung sind für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphat der maximal zulässige Nährstoffanfall aus eigener Tierhaltung zu ermitteln und ob und in welchem Umfang eine Nährstoffabgabe bzw. ein zusätzlicher Flächenbedarf erforderlich ist oder ob eine Nährstoffaufnahme aus betriebsfremdem Wirtschaftsdünger möglich ist. Das jeweils aktuelle Nährstoffbeurteilungsblatt ist beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragtem verfügbar und kann über das Internet unter http://www.1andwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/duengeverordnung /naehrstoffbeurteilungsblatt.htm heruntergeladen werden."

2. Im bisher vierten Satz werden die Wörter "Diese Anforderungen" ersetzt durch die Wörter "Die Einhaltung der dargestellten Anforderungen".

3. Am Ende wird folgender Satz angefügt:

"Der Runderlass tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft."

4. Die Anlagen 1 bis 4

zum RdErl. vom 02.11.2003 Anlage 1

Schema für die Beurteilung von Tierhaltungsbetrieben mit Gülleanfall

Erforderliche Güllelagerdauer

6 Monate
Dauergrünlandanteil > 66

7 Monate
Dauergrünlandanteil > 33 % bis < 66 % und

Anteil Mais, Rüben, Kartoffeln, Gemüse an der LN< 50

8 Monate
Anteil Mais, Rüben, Kartoffeln; Gemüse an der LN< 75

10 Monate
Anteil Mais, Rüben, Kartoffeln, Gemüse an der LN > 75


Anlage 2

Formblatt 1: Maximal zulässige Nährstoffzufuhr

 Angebaute Kultur Standortklasse zulässige P-Zufuhr kg/ha P2O5 Anbaufläche in ha Summe zulässige P-Zufuhr kg P2O2*1
Sommergerste, Hafer, Futtererbsen I 50    
II 60    
III 70    
Speisekartoffeln I 50    
II 60    
III 70    
Sommerweizen, Wintergerste, Ackerbohnen I 60    
II 70    
III 80    
Zuckerrüben I 60    
II 70    

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