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Regelwerk

Änderungstext

Aufbringung von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen
(Nährstoffbeurteilungsblatt)

Vom 13. Juni 2006
(MBl. Nr. 22 vom 04.08.2006 S. 405)
Gl.-Nr.: 770


Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 12.11.2003 (MBl. NRW. S. 1524, SMBl. NRW. 770) wird wie folgt geändert:

1. Im zweiten Absatz werden die Wörter "in § 3 Abs. 6 und 7 festgelegt." durch "in § 4 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 festgelegt." ersetzt.

2. Im dritten Absatz werden die Wörter "Das anliegende Merkblatt gibt" ersetzt durch die Wörter "Die Anlagen geben".

3. Ebenfalls im dritten Absatz wird nach den Wörtern "aus eigener Tierhaltung zu ermitteln ist und ob" die Wörter "und in welchem Umfang" eingefügt.

4. Der Satz "Zudem wird festgelegt, wie eine mögliche Aufnahme von Nährstoffen bei Biogasbetrieben ermittelt wird." wird gestrichen.

5. Die Anlage wird wie folgt geändert:

Auf Seite 1 wird das Wort "Merkblatt" gestrichen. Die Seite 1 wird zu Anlage 1.

6.

a) Die Seiten 2 (Formblatt 1) und 3 (Ergänzung zu Formblatt 1) werden zu Anlage 2.

b) In der neuen Anlage 2 werden in der Überschrift die Wörter "aus eigener Tierhaltung" gestrichen.

c) In der Überschriftenzeile der Tabelle erhält die letzte Spalte die Überschrift"Summe zulässige P-Zufuhr kg P2O2 *1)".

d) In der neunten Zeile erhält das Wort "Gemüse" den Zusatz "*2)".

e) Unter der Zeile "Anbaufläche für Biomasseproduktion für betriebseigene Biogasanlagen" wird genau so eine Zeile eingefügt mit den Wörtern "Stilllegungsflächen und aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen".

f) Die Wörter "zulässige Phosphatzufuhr aus der eigenen Tierhaltung auf die Betriebsflächen (kg P2O5)" werden durch das Wort "Summe" ersetzt.

g) Die Angabe "gemäß § 3 (7)" wird durch "gemäß § 4 (3)" ersetzt.

h) Die Zeilen "ha Grünland x 210 kg/ha N" und "Summe" werden komplett gestrichen.

i) Unter der Tabelle werden folgende Fußnoten angebracht:

"*1) Rechenweg: zulässige P-Zufuhr x Anbaufläche
* 2) weitere Arten siehe Ergänzungsblatt".

j) In der Überschrift der Ergänzung zu Formblatt 1 werden die Wörter "aus eigener Tierhaltung" gestrichen.

7. Die Seiten 4-7 (Formblatt 2, 3a, 3b, 3c) werden durch die Anlage ersetzt und zu Anlage 3.

8. Seite 8 wird zu Anlage 4.

Formblatt 2: Nährstoffanfall aus Tierhaltung

Seite 1 Nährstoffausscheidung
(kg/Stallplatz)
Anzahl Stallplätze Nährstoffanfall im
(kg/Jahr)

N

Betrieb
P2O5
brutto anzurechnen*  
N Gülle Festmist P2O5 Gülle Festmist Gülle Festmist
Kälberaufzucht Alter bis 16 Wochen; 80 kg Zuwachs je Kalb;
3 Durchgänge pro Jahr
15,3 13,0 10,7 6,0          
Jungrinderaufzucht
(Erstkalbealter 27 Monate; 580 kg Zuwachs)
Grünlandbetrieb, mit und ohne Flächen im "Naturschutz" konventionell 60 51,0 42,0 18          
extensiv 54 45,9 37,8 17          
Ackerfutterbaubetrieb mit Weide 49 41,7 34,3 16          
Stallhaltung 42 35,7 29,4 15          
Milcherzeugung
(Leistung bezogen auf 4,0 °A) Fett und 3,4 % Eiweiß plus 0,9 Kalb)
Grünlandbetrieb 6.000 kg ECM 119 101,2 83,3 39          
8.000 kg ECM 132 112,2 92,4 41          
10.000 kg ECM 149 126,7 104,3 46          
Ackerfutterbaubetrieb 6.000 kg ECM 104 88,4 72,8 35          
8.000 kg ECM 118 100,3 82,6 41          
10.000 kg ECM 138 117,3 96,6 46          
Ackerfutterbaubetrieb
(ohne Weidegang, mit Heu)
6.000 kg ECM 100 85,0 70,0 35          
8.000 kg ECM 115 97,8 80,5 39          
10.000 kg ECM 135 114,8 94,5 45  

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