Regelwerk; Lebensmittel & Bedarfsgegenstände

TierHaltKennzG
- Inhalt =>

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs

Unterabschnitt 1
Vorgaben zur Kennzeichnung

§ 3 Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel

§ 4 Haltungsformen

§ 5 Bezeichnung der Haltungsformen

§ 6 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung

§ 7 Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln

§ 8 Kennzeichnung in Farbe

§ 9 Kennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln

§ 10 Kennzeichnung im Fernabsatz

§ 11 Sonderfälle der Kennzeichnung

Unterabschnitt 2
Mitteilungspflichten und Registrierung inländischer Haltungseinrichtungen

§ 12 Mitteilung von Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe

§ 13 Änderungsmitteilung für inländische Betriebe

§ 14 Festlegung einer unbefristet gültigen Kennnummer für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe

§ 15 Festlegung einer befristet gültigen Kennnummer für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe, die nicht die Anforderungen nach § 22 Absatz 3a Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllen

§ 16 Register für inländische Betriebe und Haltungseinrichtungen

§ 17 Verarbeitung von Daten inländischer Betriebe

§ 18 Löschung von Daten inländischer Betriebe

Unterabschnitt 3
Aufzeichnungspflichten und Rückverfolgbarkeit inländischer Haltungseinrichtungen

§ 19 Aufzeichnungspflichten inländischer Betriebe

§ 20 Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit für inländische Lebensmittelunternehmer

Abschnitt 3
Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs

Unterabschnitt 1
Vorgaben zur Kennzeichnung

§ 21 Freiwillige Kennzeichnung

§ 22 Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung

§ 23 Erteilung und Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung

§ 24 Änderungsmitteilung der Genehmigungsinhaber und Aufhebung der Genehmigung

Unterabschnitt 2
Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten ausländischer Betriebe; Registrierung

§ 25 Mitteilung von Haltungseinrichtungen ausländischer Betriebe

§ 26 Änderungsmitteilung für ausländische Betriebe

§ 27 Festlegung einer Kennnummer für ausländische Haltungseinrichtungen

§ 28 Verwendung einer Kennnummer ausländischer Haltungseinrichtungen

§ 29 Register ausländischer Betriebe und Haltungseinrichtungen

§ 30 Verarbeitung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben

§ 31 Löschung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben

§ 32 Aufzeichnungspflichten ausländischer Betriebe

Abschnitt 4
Überwachung

§ 33 Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 34 Durchführung der Überwachung

§ 35 Mitwirkungspflichten

§ 36 Übertragung von Aufgaben der zuständigen Behörde auf Personen des Privatrechts

§ 37 Gegenseitige Information

Abschnitt 5
Bußgeldvorschriften

§ 38 Bußgeldvorschriften

§ 39 Einziehung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 40 Übergangsregelungen

§ 41 Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

§ 42 Evaluierung

§ 43 Inkrafttreten

Anlage 1 Lebensmittel tierischen Ursprungs im Anwendungsbereich dieses Gesetzes

Anlage 2 Tierarten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes

Anlage 3 Maßgeblicher Haltungsabschnitt

Anlage 4 Anforderungen an die Haltung von Tieren

Abschnitt I: Haltungsform "Stall"

Abschnitt II: Haltungsform "Stall+Platz"

Tabelle 1

Tabelle 2

Abschnitt III: Haltungsform "Frischluftstall"

Abschnitt IV: Haltungsform "Auslauf/Weide"

Tabelle 1

Tabelle 2

Anlage 5 Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe

1. Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 2

2. Technische Beschreibung der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 2

Anlage 6 Kennzeichnung in schwarzer Farbe bei vorverpackten Lebensmitteln tierischen Ursprungs von unterschiedlichen Tierarten

1. Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 3 Satz 3

2. Technische Beschreibung

Anlage 7 Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in Farbe

Anlage 8 Sonderfälle der Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe

Abschnitt I: Tierhaltungskennzeichnung nach § 11 Absatz 1 und 3

1. Muster

2. Technische Beschreibung

Abschnitt II: Tierhaltungskennzeichnung nach § 11 Absatz 2 und 4

1. Muster

2. Technische Beschreibung

Anlage 9 Kennung für die Haltung bei inländischen Betrieben

Anlage 10 Kennung für die Haltung bei ausländischen Betrieben

Anlage 11