Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände
StoffstrombilanzVO
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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze für den nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im Betrieb
§ 4 Ermittlung der dem Betrieb zugeführten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor
§ 5 Ermittlung der vom Betrieb abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor
§ 6 Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen
§ 7 Aufzeichnungen
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 Stickstoff- und Phosphor-/Phosphatgehalte in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Futtermitteln, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Stickstoffzufuhr durch Leguminosen
Tabelle 1 Nährstoffgehalte pflanzlicher Erzeugnisse aus Ackerkulturen sowie in Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial
Tabelle 2 Nährstoffgehalte von Gemüsekulturen und Erdbeeren
Tabelle 3 Erträge und Nährstoffgehalte, Grünland
Tabelle 4 Nährstoffgehalte von Einzelfuttermitteln
Tabelle 5 Nährstoffgehalte tierischer Erzeugnisse, von Zuchttieren (ggf. auch tote Tiere) sowie Schlachtgewicht
Tabelle 6 Stickstoffzufuhr durch Leguminosen
Anlage 2 Jährliche betriebliche Stoffstrombilanz für Stickstoff (N) oder Phosphor (P) / Phosphat (P2O5)
Tabelle 1 Erfassung der Hintergrunddaten für die betriebliche Stoffstrombilanz
Tabelle 2 Erfassung der Daten für die betriebliche Stoffstrombilanz
Anlage 3 Dreijährige betriebliche Stoffstrombilanz gleitende Mittelwerte für Stickstoff und Phosphor
Tabelle 1 Erfassung der Hintergrunddaten für die dreijährige betriebliche Stoffstrombilanz
Tabelle 2 Betriebliche Stoffstrombilanz im Durchschnitt mehrerer aufeinanderfolgender Jahre nach Anlage 2
Anlage 4 Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff
Tabelle 1 Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff
Tabelle 2 Kennzahlen für die Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff bei der tierischen Erzeugung und bei Biogasbetrieben