Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

StoffstrombilanzVO
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§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Grundsätze für den nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im Betrieb

§ 4 Ermittlung der dem Betrieb zugeführten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor

§ 5 Ermittlung der vom Betrieb abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor

§ 6 Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen

§ 7 Aufzeichnungen

§ 8 Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1 Stickstoff- und Phosphor-/Phosphatgehalte in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Futtermitteln, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Stickstoffzufuhr durch Leguminosen

Tabelle 1 Nährstoffgehalte pflanzlicher Erzeugnisse aus Ackerkulturen sowie in Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial

Tabelle 2 Nährstoffgehalte von Gemüsekulturen und Erdbeeren

Tabelle 3 Erträge und Nährstoffgehalte, Grünland

Tabelle 4 Nährstoffgehalte von Einzelfuttermitteln

Tabelle 5 Nährstoffgehalte tierischer Erzeugnisse, von Zuchttieren (ggf. auch tote Tiere) sowie Schlachtgewicht

Tabelle 6 Stickstoffzufuhr durch Leguminosen

Anlage 2 Jährliche betriebliche Stoffstrombilanz für Stickstoff (N) oder Phosphor (P) / Phosphat (P2O5)

Tabelle 1 Erfassung der Hintergrunddaten für die betriebliche Stoffstrombilanz

Tabelle 2 Erfassung der Daten für die betriebliche Stoffstrombilanz

Anlage 3 Dreijährige betriebliche Stoffstrombilanz gleitende Mittelwerte für Stickstoff und Phosphor

Tabelle 1 Erfassung der Hintergrunddaten für die dreijährige betriebliche Stoffstrombilanz

Tabelle 2 Betriebliche Stoffstrombilanz im Durchschnitt mehrerer aufeinanderfolgender Jahre nach Anlage 2

Anlage 4 Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff

Tabelle 1 Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff

Tabelle 2 Kennzahlen für die Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff bei der tierischen Erzeugung und bei Biogasbetrieben

Tabelle 3