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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL): Aussetzung der Beratungen zur Vakuumversiegelungstherapie von Wunden

Vom 19. August 2010
(BAnz. Nr. 172 vom 12.11.2010 S. 3802)


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2010 beschlossen, die Anlage III Nummer 1 der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung ( Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz. S. 1523), zuletzt geändert am 20. Mai 2010 (BAnz. S. 2561) wie folgt zu ändern:

I. § 1 Absatz 1 wird neu gefasst:

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 (1) Die Richtlinie benennt in Anlage I die vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach Überprüfung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V anerkannten ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung und - soweit zur sachgerechten Anwendung der neuen Methode erforderlich - die notwendige Qualifikation der Ärzte, die apparativen Anforderungen sowie die Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung und die erforderliche Aufzeichnung über die ärztliche Behandlung. "Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt im Rahmen der Methodenbewertung zur Vakuumversiegelungstherapie die Beschlussfassung gemäß 2. Kapitel § 14 Absatz 4 Spiegelstrich 1 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses bis zum 31. Dezember 2014 aus."

II. Nach § 1 Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

"Ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Beschlusses berichtet der GKV Spitzenverband erstmals über den Stand der geplanten Studie. Die Wiederaufnahme der Beratungen erfolgt gemäß 2. Kapitel § 14 Absatz 4 Satz 4 der Verfahrensordnung des G-BA. Eine Verlängerung der Aussetzungsfrist über den 31. Dezember 2014 hinaus ist ausgeschlossen."

III. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.

IV.

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