Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, Medizinprodukte
Abschnitt 1
Anwendungsbereich; Meldeverfahren
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ergänzende Begriffsbestimmungen
§ 3 Meldepflicht
§ 4 Patientenmeldungen
§ 5 Hinweise durch die Bundesoberbehörden
§ 6 Erfassung der Meldungen
§ 7 Ergänzende Verfahrensregelungen
Abschnitt 2
Unterrichtungspflichten und Informationsaustausch der zuständigen Behörden; Veröffentlichung
§ 8 Informationsaustausch zwischen der zuständigen Bundesoberbehörde und den zuständigen Landesbehörden
§ 9 Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit durch die zuständige Bundesoberbehörde
§ 10 Unterrichtung sonstiger Behörden, Organisationen und Stellen
§ 11 Übermittlung personenbezogener Daten
§ 12 Erreichbarkeit der zuständigen Behörden außerhalb der Dienstzeiten
§ 13 Veröffentlichung von Informationen über das Internet