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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Vom 15. Juni 2010
(BGBl. I Nr. 33 vom 25.06.2010 S. 800)
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund
Artikel 1
Änderung der Weinverordnung
Die Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827), die zuletzt durch die Verordnung vom 6. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3256) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Die die §§ 1 und 2a betreffenden Zeilen werden gestrichen.
b) Die § 14 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 14 Hygienische Anforderungen | " § 14 Hygienische Anforderungen". |
c) Nach der § 16 betreffenden Zeile wird folgende Zeile eingefügt:
" § 16a Restzuckergehalt bei Landwein".
d) Die § 20 betreffende Zeile wird gestrichen.
e) Die § 33a betreffende Zeile wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 33a Verwendung bestimmter Behältnisformen | " § 33a Verwendung bestimmter Behältnisse". |
f) Die § 34a betreffende Zeile wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 34a Cremant | " § 34a Crémant, Winzersekt". |
g) Die § 38 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 38 Hersteller- und Abfüllerangaben; Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung | " § 38 Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung". |
h) Die § 40 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 40 Herkunftsangaben | " § 40 Angabe kleinerer geografischer Einheiten". |
i) Die § 46a betreffende Zeile wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 46a Zusatzstoffangaben; Angabe bei erhöhtem Koffeingehalt | " § 46a Zusatzstoffangaben; Angabe bei erhöhtem Koffeingehalt". |
§ 1 Weinbaugebiete für Tafelwein
(zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Weingesetzes)Für Tafelweine werden folgende Weinbaugebiete mit ihren Untergebieten festgelegt:
- Albrechtsburg,
- Bayern
- Donau,
- Lindau,
- Main,
- Neckar,
- Niederlausitz,
- Oberrhein,
- Burgengau,
(Stand: 06.07.2018)
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