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Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen
Vom 2. Dezember 1998
(BAnz. Nr. 66a vom 09.04.1999; GMBl. 1999 Nr. 11, S. 228; 08.11.2013 S. 1265 13; 17.06.2022 B4aufgehoben)
Zur Nachfolgeregelung:
Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen
I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale
A. Begriffsbestimmungen
Zur Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit von Tee-Extrakten werden außerdem Natriumhydroxid 6 und Kaliumhydroxide) bis zu lag je 100 g Trockenmasse des Tee-Extraktes verwendet, unbeschadet der zur Neutralisation erforderlichen Stoffe (Essigsäure, Milchsäure, Weinsäure, Citronensäure oder Kohlensäure).
C. Beschaffenheitsmerkmale
D. Bezeichnung und Aufmachung 13
Für Erzeugnisse, die mindestens den folgenden Beurteilungsmerkmalen entsprechen, sind die kursiv gedruckten Verkehrsbezeichnungen üblich.
1. Tee
Tee, Schwarzer Tee ist fermentierter Tee, dessen Blätter nach den üblichen Verfahren wie Welken, Rollen, Fermentieren, Zerkleinern, Trocknen bearbeitet sind.
Oolong Tee ist halbfermentierter Tee, dessen Blätter nach den üblichen Verfahren wie Welken, Rollen bearbeitet sind und, nachdem die Fermentation etwa nach Ablauf der Hälfte der üblichen Zeit abgebrochen wurde, getrocknet worden sind.
Grüner Tee ist unfermentierter Tee, dessen Blätter blanchiert, gerollt und getrocknet sind und dessen natürlicher Blattfarbstoff weitgehend erhalten ist.
Die Verkehrsbezeichnung kann durch handelsübliche Bezeichnungen zur Unterscheidung der Beschaffenheit ergänzt sein. Auf eine Entcoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn die Trockenmasse nicht mehr als 0,4 Prozent Coffein enthält.
Geographische Hinweise werden nur verwendet, wenn der Tee ausschließlich aus dem angegebenen Herkunftsgebiet stammt. Ein Hinweis auf ein Land oder eine Region ohne eigenen Teeanbau ist keine Herkunftsangabe, zum Beispiel Ostfriesische Mischung, Englische Mischung.
Bei Mischungen von Tees unterschiedlicher Herkunft wird die Verkehrsbezeichnung durch das Wort Mischung ergänzt. Ein geographischer Hinweis wird nur dann verwendet, wenn der Anteil aus dem bezeichneten Herkunftsgebiet mehr als die Hälfte beträgt und die Eigenart der Mischung bestimmt, zum Beispiel Assam-Teemischung.
2. Aromatisierter Tee
Aromatisierter Tee wird als Tee, aromatisiert, Aromatisierter Tee, Aromatisierter Schwarzer Tee oder Schwarzer Tee, aromatisiert bezeichnet. Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen, zum Beispiel Aromatisierter Tee - Wildkirsche.
Die Verkehrsbezeichnung kann durch handelsübliche Bezeichnungen zur Unterscheidung der Beschaffenheit ergänzt sein. Auf eine Entcoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn die Trockenmasse nicht mehr als 0,4 Prozent Coffein enthält.
Bei Mischungen von aromatisierten Tees unterschiedlicher Herkunft wird die Verkehrsbezeichnung durch das Wort Mischung ergänzt, zum Beispiel Aromatisierte Teemischung oder Teemischung, aromatisiert.
Bildliche Darstellungen entsprechen dem Erzeugnis.
Werden zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen verwendet, aber ausschließlich oder überwiegend Aromen eingesetzt, dann wird dies in Verbindung mit der Abbildung durch eine deutlich erkennbare Angabe wie "mit ...-Geschmack" oder "mit ...-Aroma " kenntlich gemacht.
3. Teeähnliche Erzeugnisse
Teeähnliche Erzeugnisse werden mit der Art der verwendeten Pflanzen oder Pflanzenteile, auch in Verbindung mit dem Wort Tee, bezeichnet, wenn das betreffende Erzeugnis von einer einzigen Pflanzenart stammt, zum Beispiel Pfefferminze oder Pfefferminztee, oder aus zwei Pflanzenarten hergestellt ist, zum Beispiel Hagebutte mit Hibiskus oder Hagebuttentee mit Hibiskus.
Wenn teeähnliche Erzeugnisse aus mehreren Pflanzenarten hergestellt sind, werden auch Sammelbezeichnungen in Verbindung mit dem Wort Tee verwendet, zum Beispiel Kräutertee, Früchtetee oder teeähnliches Erzeugnis. Wenn darin eine Pflanzenart - ausgenommen Tee - mehr als die Hälfte des Gewichtes ausmacht und die Eigenart bestimmt, wird die Mischung nach dieser Pflanzenart in Verbindung mit dem Wort Mischung bezeichnet, zum Beispiel Melissenmischung oder Melissenteemischung.
Bildliche Darstellungen entsprechen dem Erzeugnis.
Wird auf die Mitverwendung von Tee hingewiesen, so wird der Gehalt an Tee in Prozent des Erzeugnisses angegeben.
4. Aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse
Aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse werden wie teeähnliche Erzeugnisse unter Hinweis auf die Aromatisierung bezeichnet, zum Beispiel Kräutertee, aromatisiert oder Früchtetee, aromatisiert. Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen, zum Beispiel Aromatisierter Kräutertee - Schwarze Johannisbeere.
Wird auf die Mitverwendung von Tee hingewiesen, so wird der Gehalt an Tee in Prozent des Erzeugnisses angegeben.
Bildliche Darstellungen entsprechen dem Erzeugnis.
Werden zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen verwendet, aber ausschließlich oder überwiegend Aromen eingesetzt, dann wird dies in Verbindung mit der Abbildung durch eine deutlich erkennbare Angabe wie "mit ...-Geschmack" oder "mit ...-Aroma" kenntlich gemacht.
5. Tee-Extrakte
Tee-Extrakte werden als Tee-Extrakt bezeichnet. Auf eine Entcoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn die Trockenmasse nicht mehr als 1,2 Prozent Coffein enthält.
Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit kann durch die zusätzliche Angabe "kaltwasserlöslich" hingewiesen werden.
6. Aromatisierte Tee-Extrakte
Aromatisierte Tee-Extrakte werden wie Tee-Extrakte unter Hinweis auf die Aromatisierung bezeichnet, zum Beispiel Aromatisierter Tee-Extrakt oder Tee-Extrakt, aromatisiert. Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen, zum Beispiel Aromatisierter Tee-Extrakt - Citrone.
Auf eine Entcoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn die Trockenmasse nicht mehr als 1,2 Prozent Coffein enthält. Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit kann durch die zusätzliche Angabe "kaltwasserlöslich" hingewiesen werden.
7. Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen
Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen werden mit der Art der verwendeten Pflanzen oder Pflanzenteile in Verbindung mit den Worten Extrakt aus ... oder. . . -Extrakt bezeichnet, wenn der betreffende Extrakt von einer einzigen Pflanzenart stammt, zum Beispiel Extrakt aus Pfefferminze oder Pfefferminzextrakt, oder aus zwei Pflanzenarten hergestellt ist, zum Beispiel Hagebutten-Hibiskus-Extrakt.
Wenn solche Extrakte aus mehreren Pflanzenarten hergestellt sind, werden auch Sammelbezeichnungen in Verbindung mit den Worten Extrakt aus... oder. . .-Extrakt verwendet. Wenn darin eine Pflanzenart -ausgenommen Tee - mehr als die Hälfte ausmacht und die Eigenart bestimmt, wird der Extrakt nach dieser Pflanzenart in Verbindung mit dem Wort Mischung bezeichnet, zum Beispiel Extrakt aus Melissenmischung.
Bildliche Darstellungen entsprechen dem Erzeugnis.
Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit kann durch die zusätzliche Angabe "kaltwasserlöslich" hingewiesen werden.
8. Aromatisierte Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen
Aromatisierte Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen werden wie Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen unter Hinweis auf die Aromatisierung bezeichnet, zum Beispiel Aromatisierter Extrakt aus Melisse oder Extrakt aus Melisse, aromatisiert.
Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen, zum Beispiel Aromatisierter Extrakt aus Pfefferminze - Citrone.
Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit kann durch die zusätzliche Angabe "kaltwasserlöslich" hingewiesen werden.
Bildliche Darstellungen entsprechen dem Erzeugnis.
Werden zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen verwendet, aber ausschließlich oder überwiegend Aromen eingesetzt, dann wird dies in Verbindung mit der Abbildung durch eine deutlich erkennbare Angabe wie "mit ...-Geschmack" oder "mit ...-Aroma" kenntlich gemacht.
9. Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Tee-Extrakten und mit Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen
Sie werden als Zubereitung für Teegetränke bzw. Zubereitung für teeähnliche Getränke bezeichnet. Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen.
II. Besondere Beurteilungsmerkmale für übliche teeähnliche Erzeugnisse
Teeähnliche Erzeugnisse, die mit den folgenden, kursiv gedruckten Verkehrsbezeichnungen in den Verkehr gebracht werden, bestehen aus den jeweils danach genannten Pflanzenteilen.
1. Brennesseltee, Brennessel
Die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blätter und Teile der oberen Sproßachse von Urtica dioica L., gelegentlich auch von Urtica urens L. aus der Familie der Brennesselgewächse (Urticaceen).
2. Fencheltee, Fenchel
Die meist in die beiden Tellfrüchte zerfallenen, ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Früchte von Foeniculum vulgare Mill. ssp. vulgare aus der Familie der Doldengewächse (Apiaceen oder Umbelliferen), oft mit Resten von Griffel, Fruchtstiel und Karpophor.
3. Hagebuttentee, Hagebutten
Die ganzen oder zerkleinerten Hagebuttenschalen, die aus dem getrockneten Achsenbecher der Scheinfrucht verschiedener Arten der Gattung Rosa L. aus der Familie der Rosengewächse (Rosaceen) bestehen, weitgehend ohne Härchen des Blütenbodens und mit einem Anteil von höchstens 10 Prozent an Früchtchen.
4. Hibiskusblütentee, Hibiskusblüten, Hibiskus
Die ganzen oder zerkleinerten, zur Fruchtzeit geernteten und getrockneten Kelche und Außenkelche von Hibiscus sabdariffa L. aus der Familie der Malvengewächse (Malvaceen).
5. Kamillentee, Kamille
Die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blütenköpfchen von Matricaria recutita L. (Chamomilla recutita [L.] Rauschert) aus der Familie der Korbblütler (Asteraceen oder Compositen), mit technisch unvermeidbaren Anteilen an weiteren oberirdischen Pflanzenteilen.
6. Krauseminzetee, Krauseminze
Die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten oberen Sproßachsen von Varietäten von Mentha spicata L. var. crispa aus der Familie der Lippenblütler (Lamiaceen).
7. Lemongrastee, Lemongras, Citronengrastee, Citronengras
Die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blätter von Cymbopogon flexuosus W. Watson und anderen Cymbopogon-Arten aus der Familie der Gräser (Poaceen).
8. Lindenblütentee, Lindenblüten
Die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blütenstände (Hochblätter und Blüten) von Tilia cordata Miller, Tilia platyphyllos Scop. und/oder anderer Tilia-Arten aus der Familie der Lindengewächse (Tiliaceen).
9. Mate, Paraguaytee
Die getrockneten, gerösteten oder ungerösteten, zerkleinerten Blätter und Teile von Sproßachsen des Mate-Baumes Ilex paraguariensis St. Hil. aus der Familie der Stechpalmengewächse (Aquifoliaceen).
10. Melissentee, Melisse
Die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blätter und Teile der oberen Sproßachse von Melissa officinalis L. aus der Familie der Lippenblütler (Lamiaceen).
11. Orangenblättertee, Orangenblätter
Die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blätter und Blattstiele bestimmter Varietäten von Citrus aurantium L. aus der Familie der Rautengewächse (Rutaceen).
12. Orangenblütentee, Orangenblüten
Die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blütenknospen und Blütenblätter bestimmter Varietäten von Citrus aurantium L. aus der Familie der Rautengewächse (Rutaceen).
13. Pfefferminztee, Pfefferminze
Die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blätter und Teile der oberen Sproßachse von Varietäten von Mentha[x]piperita L. aus der Familie der Lippenblütler (Lamiaceen).
14. Verbenentee, Verbena, Citronen- Verbenatee
Die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blätter und oberen Sproßabschnitte von Aloysia triphylla (L'Hérit.) Britt., syn. Lippia triphylla (L'Hérit.) O. Kuntze, syn. Lippia citriodora (Lam.) H. B. K., syn. Verbena triphylla L'Hérit. aus der Familie der Eisenkrautgewächse (Verbenaceen).
Anlage |
Zahlenwerte für den Gehalt an säureunlöslicher Asche in der Trockenmasse (i. T.) und für den Massenverlust, die bei Tee, aromatisiertem Tee und teeähnlichen Erzeugnissen in der Regel nicht überschritten werden.
Verkehrs- bezeichnung |
säureunlösliche Asche % i. T. |
Massen- verlust |
Tee | 1,0 | 8 |
Aromatisierter Tee | 1,0 | 10 |
Teeähnliche Erzeugnisse | ||
Brennesseltee | 5,0 | 14 |
Fencheltee | 2,5 | 12 |
Hagebuttentee | 1,5 | 14 |
Hibiskusblütentee | 2,5 | 15 |
Kamillentee | 2,5 | 13 |
Krauseminzetee | 2,5 | 13 |
Lemongras | 5,0 | 11 |
Lindenblütentee | 2,5 | 13 |
Mate | 1,0 | 10 |
Melissentee | 2,5 | 13 |
Orangenblättertee | 3,0 | 12 |
Orangenblütentee | 2,5 | 12 |
Pfefferminztee | 2,5 | 13 |
Verbenentee | 3,5 | 12 |
_____________ 13
*) Getränke, die in Bezeichnung oder Aufmachung auf Tee hinweisen (z.B. Eistee), und in diesen Leitsätzen nicht berücksichtigt.
1) Zur Qualität des verwendeten Wassers siehe Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln und anderen technischen Hilfsstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln vom 8. November 1991 (BGBl. I S. 2100) in der jeweils geltenden Fassung.
2) Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB, Herausgeber: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Beuth Verlag GmbH, Berlin.
3) § 5 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464) in der jeweils geltenden Fassung.
4) Aromenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1127) in der jeweils geltenden Fassung, Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG (ABl. L 354 vom 31.12.2008 S. 34, ABl. 2010 L 105, S. 115) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nach Artikel 30 anwendbar.
5) Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016), in der jeweils geltenden Fassung.
6) Teil E des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. Nr. L 354 vom 31.12.2008 S. 16) in der jeweils geltenden Fassung.
7) ISO 6079.
ENDE |
(Stand: 21.06.2022)
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