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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, Lebensmittelbuch

Leitsätze für Honig *

Vom 30. Mai 2011
(BAnz. Nr. 111a vom 27.07.2011 S. 2641; 10.05.2022 B1 22)




1 Allgemeine Beurteilungsmerkmale

1.1 Begriffsbestimmungen

Honig im Sinne dieser Leitsätze ist das in der Honigverordnung 1 beschriebene Erzeugnis mit Ausnahme von gefiltertem Honig und von Backhonig.

1.2 Herstellung 22

Die Gewinnung und Bearbeitung von Honig erfolgt wie in der Honigverordnung 1 beschrieben. Honig wird aus gedeckelten, brutfreien Waben als reifer Honig durch Schleudern, Pressen oder Austropfen und mit Ausnahme des Presshonigs ohne Wärmezufuhr gewonnen. Dem Honig werden keine honigeigenen Stoffe entzogen, er wird gegebenenfalls

und in Lager- beziehungsweise Transportbehälter oder als Fertigpackung abgefüllt. Eine darüberhinausgehende Bearbeitung erfolgt nicht, insbesondere werden keine honigfremden Stoffe zugesetzt.

Lagerung, Transport und ggf. weitere Abfüllungen erfolgen nur so, dass die charakteristischen Eigenschaften des Honigs nicht verändert werden; insbesondere darf keine Wärmeschädigung eintreten.

Wabenhonig wird in ganzen oder geteilten Waben in Verkehr gebracht.

1.3 Beschaffenheitsmerkmale 22

Honig weist die charakteristischen Eigenschaften auf, die in der Honigverordnung 1 beschrieben sind.

1.4 Bezeichnung und Aufmachung 22

In den Leitsätzen sind die Verkehrsbezeichnungen kursiv gedruckt.

Für Honig werden die Bezeichnungen verwendet, die in der Honigverordnung 1 aufgeführt sind, z.B.Honig, Blütenhonig, Honigtauhonig, Wabenhonig. Darüber hinaus sind die in diesen Leitsätzen kursiv gedruckten Bezeichnungen üblich.

Hinweise auf eine besondere Auswahl in Bezug auf einzelne Merkmale (z.B. Geschmack, Konsistenz, Farbe, regionale Herkunft) sind üblich.

Werden Angaben zum Erntezeitpunkt wie z.B. Frühtracht, Sommertracht, Frühjahrsblüte, Sommerblüte gemacht, setzt dies voraus, dass die Bienen den Honig in der entsprechenden Jahreszeit erzeugt haben und der Honig auch zu diesem Zeitpunkt geerntet wurde. Frühtracht und Sommertracht enthalten je nach Trachtangebot Nektar und Honigtau in variablen Anteilen. Bei der Frühtracht überwiegt der Nektaranteil. Honige mit der Angabe Frühjahrsblüte oder Sommerblüte sind Blütenhonige.

Vom Menschen hergestellte Mischungen monofloraler Honige tragen die BezeichnungHonig. Sofern die botanische Herkunft der verwendeten Honige angegeben werden soll, werden sie als Mischung von ... wie z.B.Mischung von Akazien- und Lindenhonig bezeichnet.

Für Honig, der unmittelbar vom Imker, der den Honig erzeugt hat, in Endverbrauchergebinde abgefüllt wird, bzw. Honig, der direkt vom erzeugenden Imker an den Verbraucher abgegeben wird, können Angaben wie "vom Imker abgefüllt" bzw. "aus eigener Imkerei" gemacht werden.

2 Besondere Beurteilungsmerkmale für Honig besonderer Qualität

Bei besonders sorgfältiger Auswahl, Gewinnung, Bearbeitung, Lagerung und Abfüllung des Honigs werden die nachfolgenden Angaben zur Bezeichnung einer besonderen Qualität verwendet. Diese Honige weisen in der Regel eine homogene Konsistenz auf.

Wird die Angabe "Auslese" verwendet, weisen die Erzeugnisse folgende Merkmale auf:

Werden Angaben wie "feine Auslese", "feinste Auslese", "extra feine Auslese" oder "Premium" verwendet, weisen die Erzeugnisse folgende Merkmale auf:

3 Besondere Beurteilungsmerkmale für bestimmte Honige 22

Sortenhonige müssen insbesondere die für die jeweilige spezifische botanische Herkunft charakteristischen organoleptischen Merkmale aufweisen.

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