Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

WeinG
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1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck

§ 1a Geltungsbestimmung

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Weinanbaugebiet

§ 3a Elektronische Kommunikation

§ 3b Durchführung des GAP-Strategieplans, Ermächtigungen

§ 3c (aufgehoben)

2. Abschnitt
Anbauregeln

§ 4 Rebanlagen

§ 5 Anerkennung der für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A.. geeigneten Rebflächen

§ 6 Wiederbepflanzungen

§ 6a Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte

§ 7 Festsetzung eines Prozentsatzes für Neuanpflanzungen

§ 7a Genehmigungsfähigkeit

§ 7b Festlegung von Prioritätskriterien

§ 7c Zuständigkeit und Verfahren

§ 7d Inanspruchnahme von Genehmigungen

§ 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen; Verordnungsermächtigung

§ 7f Anpflanzung zu Forschungs- und Versuchszwecken; Verordnungsermächtigung

§ 8 Klassifizierung von Rebsorten

§ 8a Bewirtschaftung des Produktionspotenzials

§ 8c (aufgehoben)

§ 9 Hektarertrag

§ 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost

§ 10 Übermenge

§ 11 Destillation

§ 12 Ermächtigungen

3. Abschnitt
Verarbeitung

§ 13 Behandlungsverfahren und Behandlungsstoffe

§ 14 Beschaffenheit von Behältnissen und Räumen

§ 15 Erhöhung des Alkoholgehaltes, Süßung

§ 16 Inverkehrbringen und Verarbeiten

4. Abschnitt
Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein

§ 16a Produktspezifikationen

§ 17 Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A..

§ 19 Qualitätsprüfung der Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A., Sekte b.A. und bestimmter Qualitätsschaumweine

§ 20 Qualitätsprüfung der Prädikatsweine

§ 21 Ermächtigungen

§ 22 Landwein

§ 22a Jährliche Kontrollen der Produktspezifikationen

5. Abschnitt
Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung

§ 22b Schutz geografischer Bezeichnungen

§ 22c Antrag auf Schutz einer geografischen Bezeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

§ 22d Merkmale von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe

§ 22e Antrag auf Schutz einer geografischen Angabe nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014

§ 22f Strengere Vorschriften zu aromatisierten Weinerzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe

§ 22g Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen

§ 23 Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten

§ 23a (aufgehoben)

§ 24 Bezeichnungen und sonstige Angaben

§ 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein

§ 25 Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 26 Bezeichnungsschutz, Schutz vor Verwechslung

§ 26a Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung

§ 27 Vorschriftswidrige Erzeugnisse

§ 28 Besondere Verkehrsverbote

§ 29 Weinbuchführung

§ 30 Begleitpapiere

§ 31 Allgemeine Überwachung

§ 32 Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben

§ 33 Meldungen, Übermittlung von Informationen

§ 34 Verarbeitung von Einzelangaben; Übermittlung von Daten aus der Weinbaukartei

7. Abschnitt
Einfuhr

§ 35 Einfuhr

§ 36 Überwachung bei der Einfuhr

8. Abschnitt
Absatzförderung

§ 37 Deutscher Weinfonds

§ 38 Vorstand

§ 39 Aufsichtsrat

§ 40 Verwaltungsrat

§ 41 Satzung

§ 42 Aufsicht

§ 43 Abgabe für den Deutschen Weinfonds

§ 44 Erhebung der Abgabe

§ 45 Wirtschaftsplan

§ 46 Abgabe für die gebietliche Absatzförderung

§ 47 Unterrichtung und Abstimmung

9. Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 48 Strafvorschriften

§ 49 Strafvorschriften

§ 50 Bußgeldvorschriften

§ 51 Ermächtigungen

§ 52 Einziehung

10. Abschnitt
Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen

§ 52a Verbraucherinformation

§ 52b Destillation in Krisenfällen

11. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 53 Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts oder Unionsrechts

§ 54 Übertragung von Ermächtigungen

§ 55 (aufgehoben)

§ 56 Übergangsregelungen

§ 57 Fortbestehen anderer Vorschriften

§ 57a Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

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